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Dieses
Schreiben ist der Deutschen Regierung bekannt, kann und wurde bisher von keinem
Gericht der "BRD" widerlegt.
Bitte
vervielfältigen und verteilen Sie es, damit das Deutsche Volk endlich
aufwacht!!!
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Punkte zur Situation in Deutschland
1.
Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat,
sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Es
wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten
Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme
Headquarters Allied Expeditionary Forces). Alle
Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte
Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung
bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I,
Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom
31.08.1990. Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der
völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: „Was in der eroberten
Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“
Folgende
Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf
Berlin“ belegen das fort geltende Besatzungsrecht der Alliierten:
„In
der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen
einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in
Bezug auf Berlin nicht berühren…“ (Präambel, Abschnitt 6)
„Alle
Rechte und Verpflichtungen, die
durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der
alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher
Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in
jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie
in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt
worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung
denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen
wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und
Verpflichtungen.“ (Artikel 2) „Alle Urteile und Entscheidungen, die
von einem durch die alliierten Behörden oder durch eines derselben
eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte
und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin
erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und
Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden
behandelt.
(Artikel 4)
2.
Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern
des 2. Weltkrieges geschlossen – weder mit den vier alliierten
Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat.
Aufgrund
der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der
UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich
noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag
aufgehoben werden. Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der
Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers,
bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A.
als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den
fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen
Waffenstillstand):
Australien,
Abessinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Canada, Chile, China, Costa- Rica,
Cuba, Czechoslovakia, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Egypten,
Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Island,
Indien, Iran, Irak, Kolumbien, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Niederlande,
Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Salvador,
Saudi- Arabien, Südafrikanische Union, Türkei, UdSSR, U.S.A., Uruguay,
Venezuela, Yugoslawien, bzw. deren Rechtsnachfolger
3.
Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt
Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches
Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte
Zeit.
Die
„Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war nie ein souveräner Staat, sondern
stellte genau wie die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) eine
vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das
besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der
Grundlage des es konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis
17.07.1990.
4.
Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen
Status“ und war nie ein Teil der BRD.
Berlin
war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“.
Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum
Grundgesetz vom 12.05.19945 (Abs.4) festgeschrieben. Dieser Tatsache trägt auch
das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von
Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51)
56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der
Verfassung von Berlin außer Kraft setzen: - Absatz 2, in dem festgestellt wird,
dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und - Absatz 3,
in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik
Deutschland“ für Berlin bindend seien. Im „Übereinkommen zur Regelung
bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S.
1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.Damit waren und sind Bürger
von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“.
Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist
beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die
Neutralität der Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger
vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.
5.
Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier
Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“.
Nach
geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43,
[RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung
von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte
Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im
Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten
blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.“
Im
Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland,
die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit
Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und
Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Als
völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet, denn
gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden.
Aus diesem Grunde sind selbst in den U.S.A. bei Immobilienverkäufen die
Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen.
Nun
gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten:
1.)
Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland
und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt, mit dem ehemaligen Kriegsgegner,
nämlich dem „Deutschen Reich“, einen Friedensvertrag zu schließen, oder
2.)
Der U.S.A. bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als
in einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit
aller Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre
erneut von vorne beginnen.
6.
Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz,
sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches
Staatsgebilde erloschen.
Am
17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der
Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des
Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem
territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl.
1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ). Da die BRD verfassungsrechtlich
(festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit
ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem
Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst. Seit
diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche
Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die
Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch für die
Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Alle von der Regierung und den
Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem
Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach
rechtswidrig und ungültig. Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise,
Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem
erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf
der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten
Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig. Da die „Bundesregierung“
nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung
regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur.
7.
Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919
wieder in Kraft.
Die
Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige
Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.
Die
„Weimarer Verfassung" vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam
aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Auflösung des
Grundgesetzes die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage in
Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien
Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch
die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen.)
Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem
"Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" und der
Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig außer Kraft
gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten
durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist
der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden.
8.
Der Staat "Deutsches Reich" als Institution des Völkerrechts ist 1945
bei der Kapitulation nicht untergegangen.
Am
08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich", sondern die Deutsche
Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation" in
Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich
beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine
Handlungsfähigkeit. Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen
Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben werden. Die von
Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die
Reichsgrenzen vom 31.12.1937. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil
vom 31.07.1973 bestätigt:
„Es
wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945
überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder
Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist;
es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels
Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des
Deutschen Reiches.“ (Urteile
2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85
(126); 6, 309, 336 und 363)
Gemeint
ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“
1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der
Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich
zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten
politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden. Das
besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu
keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch,
da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen
Reiches antreten.
9.
Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur
von einer
Regierung des "Deutschen Reiches" ausgeübt werden.
Die
Regierung des „Deutschen Reiches" ist die einzige Instanz, die aber
territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden
kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der
besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche
Demokratische Republik" möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu
entscheiden. Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des
Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter
der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und
somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin
zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen
Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben
werden.
10.
Der „Einigungsvertrag" zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl
völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig.
Das
Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992
(Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“
vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu
etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1
des sog. „ Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg,
Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel
23 des „Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik
Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die
Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen
DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der
ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten
Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der
Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von
Deutschland als Ganzem bewusst waren:
"
Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und
Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland
als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die
äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle
seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und
deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und
internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für
Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für
Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen
Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation
für die Vertragspartner Deutschlands.
11.
Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind
ungültig.
Gemäß
der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind
Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit
sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamtdeutschland
nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des
besatzungsrechtlichen Mittels "Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem
18.07.1990).
12.
Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik
Deutschland" ist auch die Institution "Deutsche Bundesbank" und
die Finanzhoheit der "Bundesrepublik Deutschland" erloschen.
Daher
muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für
ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche
Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. der Militärregierung
Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in
Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft
Groß-Berlin mit Geld“). Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die
Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen
zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundesrepublik
Deutschland " bei welcher Bank auch immer aufgenommen hat.
13.
Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen
Reiches“ und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.
Der
Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten
als „Sondervermögen Deutsches Reich" beschlagnahmt. Treuhändischer
Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem „Deutschen Reich“
die U.S.A.. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden die
beschlagnahmten Güter dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören. Die von
der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik Deutschland"
seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen
dieses Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die
Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren
Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen
diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.
14.
Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland" besitzen
keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam.
Es
ist den Behörden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland'"
seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit
hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson,
um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden,
Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland" nur die Möglichkeit, sich
der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu
bedienen. Da auch die Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den
sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über
diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik
Deutschland" grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches
Reich" Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial
(sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20
GVG, § 3 Freiwilligen-Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und
§ 15 ZPO). Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft
eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe
rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches
Reich“.
Bürger
des Staates Deutsches Reich stehen der "Bundesrepublik Deutschland"
exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen:
Bürgerrechtlich
(gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I
S.780, ber. S.
843])
Allgemein-
und verwaltungsrechtlich (gemäß
§ 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455])
Strafprozessrechtlich
(gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I,
S. 1074, ber. S
1319])
Zivilprozessrechtlich
(gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533])
Gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20,
Abs. 1, GVG vom 09.05.1975)
nicht
den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr
existenten „Bundesrepublik Deutschland“. Alle Beamten und Vertreter der „Bundesrepublik
Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen
Volk und dem real existierenden Staat „Deutsches Reich“! Die
Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland" wurden hierüber im
Jahre 1990 von der Kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“
mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle
untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren. Zusätzlich wurden auch alle
Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik
Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern von der kommissarischen Regierung
des Staates „Deutsches Reich“ direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt
und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere
Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik
Deutschland" als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches
Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.
15.
Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen
„Bundesrepublik Deutschland" an den Bürgern des Staates „Deutsches
Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger
Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung
und daher schadenseratzpflichtig.
Dieser
Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen
Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik
Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind
lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der
rechtmäßigen kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“
legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des
Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen. Diese Privatpersonen, die sich als
Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of
Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der
USA angezeigt werden. Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik
Deutschland" eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen
sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung
der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das
Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen zurückzufordern.
16.
Alle Personen, die im 1944 besetzten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind
Deutsche.
Deutschland
umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen
Reichs“ in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52
(Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom
12.9.1944) festgelegt wurden. Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen
sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 - und
sogar nach Artikel 116 des „Grund- gesetztes für die Bundesrepublik
Deutschland“ - Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches
Reich". Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem
11.08.1919 immer Bürger des Staates „Deutsches Reich“, auch aufgrund des
Vier-Mächte-Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.
17.
Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches" zu
besitzen.
Da
alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom
31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“
sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches
Reich" ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder
Repressalien von Seiten der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik
Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen.
18.
Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich" zu einem
von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.
Auf
der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“
genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat „Deutsches
Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines
Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als
souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s.
SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.). Daran hat sich bis heute
nichts geändert.
Diese
Aufklärungsschrift soll mit dazu beitragen, dass eine friedliche Vereinigung
und Übergabe Deutschlands an eine legitimierte, vom Volke in freier Wahl
gewählte Regierung und ein Friedensvertrag zu Stande kommt.
Wir
kämpfen gegen die Lügen der Deutschen Politiker und den Verrat am eigenen
Volk.
Wachen
Sie auf, sonst wird Deutschland vernichtet!!!
Grundlage
dieser Ausführung, war das Schreiben der verstorbenen Martina
Pflock: jetzt http://www.abwasser-megaabzocke.de |