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Gleichzeitig wurde mit dem Einspruch beim Finanzamt eine Klage auf Unterlassung beim zuständigen Finanzgericht eingereicht.

Auf meine Anfrage: zur Klärung von offenen Fragen ging man nicht ein, man ignorierte sie einfach!

Urteil des Finanzgerichtes: Nicht zuständig, aber mit Begründung, warum Finanzamt für mich zuständig ist, absoluter Nonsens. Urteil wurde vermutlich aus diesem Grunde  auch nicht unterschrieben. daher auch nicht Rechtsgültig.

 

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1. Schreiben an das Finanzgericht Hier als .pdf
2. Antwort vom Finanzgericht Hier als .jpg Bild
3. Schreiben an das Finanzgericht  07.09.2004 Hier als .pdf

Habe vom Finanzgericht einen Beschluß erhalten, das es an einen Einzelrichter abgegeben wurde, aber erst nach Klärung einiger Fragen!

4. Schreiben an das Finanzgericht  09.11.2004 Hier als .pdf
     
     

 

Aktuelles, siehe unter Finanzamt!