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Alle Antworten des Finanzamtes bezogen sich wie bei der GEZ mit keinem Wort zu den gemachten Vorwürfen

Gleichzeitig wurde mit dem Einspruch beim Finanzamt eine Klage auf Unterlassung beim zuständigen Finanzgericht eingereicht.

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Außerdem, alle Daten mit Namen und Adressen für eine spätere Auswertung, liegen bis zum Einzug von Rechtsstaatlichkeit sicher auf ausländischen Servern

 

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1.   Schreiben an das Finanzamt Hier pdf
2.   Schreiben an das Finanzamt Hier pdf
3.   Schreiben an das Finanzamt Hier pdf
4.   Schreiben an das Finanzamt 20.10.2004 Hier pdf
5.   Schreiben an das Finanzamt 06.02.2005 Hier pdf
6.   Schreiben an das Finanzamt 14.03.2005 Hier pdf
7.   Schreiben an das Finanzamt 18.07.2005   (Sperrung eines Kontos, wurde am 21.07.05 wieder aufgehoben)

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8.   Schreiben an das Finanzamt 11.01.2006 (Kontosperrung am 14.01.06 wieder aufgehoben)

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9. Schreiben an das Finanzamt   22.01.2006 (Lohnpfändung bis auf unpfändbaren Teil besteht besteht weiterhin)

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10. Schreiben an das Finanzamt Hinweis 28.04.2006 Hinweis

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11. Schreiben an das Finanzamt  29.05.2006 Erinnerung an bestehende Pfändung

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 Mein Standardschreiben für sogenannte Vollzieher oder Gerichtsvollzieher

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 doc

Eine Anzeige vom  "Finanzamt", und Hauptverdächtiger?

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html

Warum es in den Sparten GEZ, Finanzgericht und Finanzamt nichts besonders Neues gibt, ist einfach erklärt! Man droht, droht schickt Mahnungen ohne Ende, Gerichtsvollzieher kündigen sich an, melden sich wieder ab, und was passiert, nichts, so geht das schon seit ca. 1 Jahr! Eines steht absolut fest und außer frage.... mit mir, nie wieder, selbst nicht unter Haftandrohung!  Also alles weiter ruhig Ignorieren, unter der Decke halten und alles als böses von "rechts" diffamieren, nur nicht die Öffentlichkeit aufmerksam werden lassen.

Die „Angestellten“ oder „Beamten“ dieser illegalen und unrechtmäßigen kriminellen Vereinigung BRD, in Gerichten, Ämtern und Verwaltungen wissen zum größten Teil, das sie nur noch auf eigenes Risiko und als Privatpersonen tätig werden und damit voll Haftbar für entstehende Schäden sind.

Denn wer unterschreibt haftet persönlich!

Selbst wenn sie im gutem Glauben, mit Rückendeckung ihrer Vorgesetzten handeln, werden sie  in diesen Fällen voll im Regen stehen, da alle vorgesetzten Dienstellen nicht selbst unterschreiben sowie auf den natürlich, freien Ermessensspielraum der Untergebenen  verweisen werden!  Respekt, saubere Lösung! Denn es wird diesmal eine Reinigung bis in die unterste Ebene geben ohne der Möglichkeit einer Entschuldigung oder der Hinweis, wir haben nichts davon gewußt, nach Anweisung gehandelt, denn wie sagt ihr immer, Dummheit oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Vergeßt auch nicht, die Verurteilungen werden auf der Grundlage der derzeitig gültigen Reichsgesetze erfolgen, nicht nach BRD Recht, das wird Übel ausgehen.

Wie ich aus inoffiziellen, eher privaten Gesprächen mit Mitarbeitern dieser pseudo "Behörden" und "Ämtern" weiß, kennt fast jeder von denen die tatsächlichen Verhältnisse und möchte ja auch nach einem Wechsel und Einzug von Rechtsstaatlichkeit seine Arbeit erhalten und nicht wie viele andere zur Aburteilung wegen Volksverrat und Unterstützung einer kriminellen Organisation vor ein Gericht mit ungewissem Ausgang gezerrt werden.

Vergessen, wird nichts!  Da dies aber alles unmöglich und absurd ist, braucht sich auch niemand Gedanken darüber zu machen und sich um seine Zukunft sorgen, in diesem freiheitlichsten demokratischsten Rechtsstaat auf Deutschen Boden!

§ 129 StGB   (Bildung krimineller Vereinigungen)

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1.  wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat…

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004

Muß dazu noch etwas gesagt werden? Zum Glück gehören die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes ja keiner der politischen Parteien an, da sie ja völlig unabhängig sind! Und ich dachte schon, ich müßte mir Sorgen machen.

Nicht nur, das diese Politikerkaste Landes und Hochverrat am deutschen Volke begeht, sondern sie haben auch gravierende Fehler in Form von Eigenmächtigen Handeln gegen die Interessen, Anweisungen und Vorschriften ihrer Dienstherren, den Alliierten begangen. Jeder der sich im Dunstkreis dieser Personen bewegt, ihnen dient, sie unterstützt oder Vorteile entgegen nimmt wird unweigerlich mit in den Strudel gerissen! Ich distanziere mich daher vorsorglich und ausdrücklich von allen, deutschen Parteien, den illegalen Repräsentanten einer de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland ohne Geltungsbereich, ihren bezahlten Handlangern und Helfershelfern, in Form meiner Aktiven, für jeden nachvollziehbaren Verweigerung. Ich nehme mein Recht auf Widerstand wahr und kündige die Gehorsamkeitspflicht gegenüber BRD - Behörden auf. Ich unterwerfe mich nur den Bestimmungen der S.H.A.E.F. -Gesetzgebung Nr. 52 und des Völkerrechtes sowie der für die deutsche Bevölkerung derzeit gültigen Weimarer Verfassung von 1919.