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Jährlich werden in Deutschland im Durchschnitt 600.000 (Zahl
geändert nach derzeitigen Angaben des KVPM Stand: 31.8.2003) Menschen in einer
Psychiatrie eingewiesen, viele davon gegen ihren Willen.
Wenn man Ihnen per
Gesetz nicht beikommen kann, versucht man Sie in die Psychiaterie abzuschieben.
Schützen Sie sich
Gemäß
dem Gesetz kann jede Person für 1-2 Tage (variiert nach Bundesland) gegen ihren
Willen in eine Psychiatrie festgehalten und mit persönlichkeitszerstörenden
Psychopharmaka „behandelt" werden. Dann kommt ein Richter, um den
Patienten zu begutachten und darüber zu entscheiden, ob er weiter (auch gegen
seinen Willen) in der Psychiatrie behandelt werden soll. Der Patient steht zu
diesem Zeitpunkt meistens bereits unter Psycho-Drogen, so dass er sich selbst
nicht angemessen verteidigen kann. In den seltensten Fällen hat der Patient
überhaupt noch eine Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Nach der
Behandlung mit Psycho-Pillen sind die Patienten derart gelähmt, dass es ihnen
unter den schweren Nebenwirkungen schwer fällt, überhaupt einen klaren
Gedanken zu fassen, zu sprechen oder zu schreiben. So verlässt sich der Richter
meist auf den Psychiater und verfügt in 39 von 40 Fällen, daß der Patient
weiterhin in der Psychiatrie bleiben muss. Ist man erst einmal mit einer
(höchst unwissenschaftlichen) psychiatrischen Diagnose gebrandmarkt, wird man
diese nicht so schnell wieder los.
Jeder
Mediziner kann eine Person in die Psychiatrie einweisen, wenn er der Meinung
ist, dass die Person eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellt.
Dieser
allgemein gehaltenen Terminus lässt, wie Psychiater selbst sagen, einen weiten
Interpretationsspielraum. Dabei ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und
unschuldige, gesunde Menschen verschwinden immer wieder hinter den Mauern der
Psychiatrie.
Der
renommierte amerikanische Psychiatriekritiker Dr. Thomas Szasz, Professor für
Psychiatrie Emeritus, weltweit durch seine zahlreichen internationalen
kritischen Veröffentlichungen bekannt, empfiehlt ein „Psychiatrisches
Testament" zum Schutz vor der Willkür der Psychiatrie. Die Kommission für
Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. empfiehlt jeder
volljährigen Person, eine solche Willenserklärung bei einem Notar beglaubigen
und hinterlegen zu lassen. Als Vormund oder erziehungsberechtigte Person für
minderjährige Familienangehörige sollte man seine Kinder vor diesen „Behandlungen"
schützen.
Empfohlene
Vorgehensweise zur Verwendung des Schutzausweises gegen psychiatrische
Behandlung:
• Tragen Sie die
Namen der Person(en) Ihres Vertrauens in diesen Notfallausweis / diese
Willenserklärung ein.
• Fertigen Sie
mehrere Kopien an.
• Lassen Sie die
Unterschriften vom Notar beglaubigen.
• Geben Sie jeweils
eine Kopie mit Ihrer beglaubigten Unterschrift der Person Ihres Vertrauens und
soweit vorhanden, eine Kopie mit Ihrer beglaubigten Unterschrift Ihrem
Rechtsanwalt. Auf Wunsch können Sie auch die KVPM als „Person Ihres
Vertauens" benennen, Sie werden dann kostenlos in das Schutzregister der
KVPM aufgenommen und Ihre Rechte werden auf Wunsch soweit notwendig, mit Hilfe
eines Rechtsanwaltes wahrgenommen.
• Tragen Sie diese
Willenserklärung für den Notfall immer bei sich, so daß sichergestellt ist,
dass Ihr Wille auch zur Kenntnis gelangt.
Sorgen Sie im Notfall
bzw. im Falle einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrie umgehend dafür, daß
die Person(en) Ihres Vertrauens von der Zwangsmaßnahme erfährt und Ihnen
beistehen kann.
Weisen Sie immer wieder
auf die Willenserklärung hin und auf die rechtlichen Konsequenzen. Weiteren
Schutz erhalten Sie von den Personen Ihres Vertrauens.
Zusätzliche Auskünfte erhalten Sie von
Ihrer lokalen KVPM-Zweigstelle. Es gibt Zweigstellen in: Hamburg, Berlin,
Düsseldorf, Frankfurt, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Schlüsselfeld sowie die
Bundesleitung in München.
zu den Dokumenten und zum Download Hier
(wegen der Bilder, kann der Seitenaufbau etwas dauern)
R.S.
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