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Wehren Sie sich, gegen diese Methoden aus der NS-Zeit, es könnte, egal aus welchen Gründen, auch Sie und Ihre Familie treffen

 

 

 

     
 

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Jährlich werden in Deutschland im Durchschnitt 600.000 (Zahl geändert nach derzeitigen Angaben des KVPM Stand: 31.8.2003) Menschen in einer Psychiatrie eingewiesen, viele davon gegen ihren Willen.

Wenn man Ihnen per Gesetz nicht beikommen kann, versucht man Sie in die Psychiaterie abzuschieben.

Schützen Sie sich 

Gemäß dem Gesetz kann jede Person für 1-2 Tage (variiert nach Bundesland) gegen ihren Willen in eine Psychiatrie festgehalten und mit persönlichkeitszerstörenden Psychopharmaka „behandelt" werden. Dann kommt ein Richter, um den Patienten zu begutachten und darüber zu entscheiden, ob er weiter (auch gegen seinen Willen) in der Psychiatrie behandelt werden soll. Der Patient steht zu diesem Zeitpunkt meistens bereits unter Psycho-Drogen, so dass er sich selbst nicht angemessen verteidigen kann. In den seltensten Fällen hat der Patient überhaupt noch eine Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten. Nach der Behandlung mit Psycho-Pillen sind die Patienten derart gelähmt, dass es ihnen unter den schweren Nebenwirkungen schwer fällt, überhaupt einen klaren Gedanken zu fassen, zu sprechen oder zu schreiben. So verlässt sich der Richter meist auf den Psychiater und verfügt in 39 von 40 Fällen, daß der Patient weiterhin in der Psychiatrie bleiben muss. Ist man erst einmal mit einer (höchst unwissenschaftlichen) psychiatrischen Diagnose gebrandmarkt, wird man diese nicht so schnell wieder los.

Jeder Mediziner kann eine Person in die Psychiatrie einweisen, wenn er der Meinung ist, dass die Person eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellt.

Dieser allgemein gehaltenen Terminus lässt, wie Psychiater selbst sagen, einen weiten Interpretationsspielraum. Dabei ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und unschuldige, gesunde Menschen verschwinden immer wieder hinter den Mauern der Psychiatrie.

Der renommierte amerikanische Psychiatriekritiker Dr. Thomas Szasz, Professor für Psychiatrie Emeritus, weltweit durch seine zahlreichen internationalen kritischen Veröffentlichungen bekannt, empfiehlt ein „Psychiatrisches Testament" zum Schutz vor der Willkür der Psychiatrie. Die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V. empfiehlt jeder volljährigen Person, eine solche Willenserklärung bei einem Notar beglaubigen und hinterlegen zu lassen. Als Vormund oder erziehungsberechtigte Person für minderjährige Familienangehörige sollte man seine Kinder vor diesen „Behandlungen" schützen.

Empfohlene Vorgehensweise zur Verwendung des Schutzausweises gegen psychiatrische Behandlung:

Tragen Sie die Namen der Person(en) Ihres Vertrauens in diesen Notfallausweis / diese Willenserklärung ein.

• Fertigen Sie mehrere Kopien an.

• Lassen Sie die Unterschriften vom Notar beglaubigen.

• Geben Sie jeweils eine Kopie mit Ihrer beglaubigten Unterschrift der Person Ihres Vertrauens und soweit vorhanden, eine Kopie mit Ihrer beglaubigten Unterschrift Ihrem Rechtsanwalt. Auf Wunsch können Sie auch die KVPM als „Person Ihres Vertauens" benennen, Sie werden dann kostenlos in das Schutzregister der KVPM aufgenommen und Ihre Rechte werden auf Wunsch soweit notwendig, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wahrgenommen.

• Tragen Sie diese Willenserklärung für den Notfall immer bei sich, so daß sichergestellt ist, dass Ihr Wille auch zur Kenntnis gelangt.

Sorgen Sie im Notfall bzw. im Falle einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrie umgehend dafür, daß die Person(en) Ihres Vertrauens von der Zwangsmaßnahme erfährt und Ihnen beistehen kann.

Weisen Sie immer wieder auf die Willenserklärung hin und auf die rechtlichen Konsequenzen. Weiteren Schutz erhalten Sie von den Personen Ihres Vertrauens.

Zusätzliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrer lokalen KVPM-Zweigstelle. Es gibt Zweigstellen in: Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Schlüsselfeld sowie die Bundesleitung in München.

zu den Dokumenten und zum Download       Hier

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R.S.