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Feindstaat oder Freundstaat?

Vorne finden sich nur ein paar Sätze zu den Feindstaatenklauseln der UN. Da diese gegenwärtig noch immer bestehen, möchte ich etwas mehr Licht auf diese Politik der Siegerstaaten werfen. Es heißt dazu im Handbuch der Vereinten Nationen auf Seite 114/115 unter anderem:

*Damit war eine Friedensordnung geschaffen, die noch deutlicher als in der Völkerbundsatzung die Staatengemeinschaft für unabsehbare Zeit in die Klasse der Sieger und die der Besiegten unterteilte und die Besiegten nicht nur bis auf weiteres von der neuen Gemeinschaft ausschloß, sondern als habituelle Angreifer abqualifizierte und in den Art. 53 und 107 zu weitgehend rechtlosen Objekten von Kriegsfolge- und Präventivmaßnahmen herabstufte, ohne den Siegern hierbei irgendwelche zeitlichen Beschränkungen aufzuerlegen. 

Hinsichtlich des Umfangs dieser Maßnahmen werden den Siegern mit Ausnahme der Verpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte, die als individuelle Rechtspositionen außerhalb des herkömmlichen völkerrechtlichen Systems staatlicher Berechtigungssubjekte stehen keine Beschränkungen auferlegt. Unter  Kriegsfolgemaßnahmen im Sinne von Art. 107 könnten Friedensverträge ebenso subsumiert werden wie einseitige Akte autoritativen Charakters, z. B. teilweise Annexion oder militärische Besetzung des Territoriums des Feindstaates, Einschränkung seiner Souveränität oder Erzwingung der Verpflichtungen eines Friedensvertrages mit Waffengewalt. Ähnlich unbeschränkt sind die Befugnisse der Staaten, die in einem regionalen Bündnis gegen die Erneuerung der Angriffspolitik eines Feindstaates zusammengeschlossen sind. 

Die betreffenden Mächte haben das Recht, den Begriff  Angriffspolitik selbst auszulegen, und werden hierbei auch nicht an die Angriffsdefinition der Vereinten Nationen von 1974 (Res. 3314 (XXIX) vom 14.12.1974) gebunden. Damit könnte nach Art. 53 bereits eine politische Tendenz, die weder völkerrechtliche Positionen gefährdet, noch auf die vom Völkerrecht anerkannten Rechte dritter Staaten einwirkt etwa die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht oder das Recht auf Heimat, sämtliche Zwangsmaßnahmen des Völkerrechts in Gang setzen. 

Diese paar Sätze nur zur Erinnerung daran, daß bis heute keine Friedensverträge mit jenen Ländern abgeschlossen wurden, mit denen Deutschland am Ende des Zweiten Weltkrieges im Kriegszustand war. Es waren übrigens fünfzig von den sechzig damals auf der Erde existierenden Nationen. Der permanente Bestand der Feindstaatenklauseln macht klar, daß selbstverständlich alle deutschen Bundeskanzler und Bundespräsidenten seit 1945 zuerst einen Eid vor den alliierten Geheimdiensten CIA und Mossad ablegen müssen, bevor sie ihre Meineide auf die deutsche Verfassung ablegen. Andreas von Bülow hat die Einzelheiten zu diesem Skandal in seinem Buch Im Namen des Staates ziemlich ausführlich offen gelegt.

 Die genannten Zwangsmaßnahmen dürfen natürlich bereits dann in Gang gesetzt werden, wenn zum Beispiel hundert ausländische Asylanten aus Siegerländern sich in Deutschland bedroht fühlen und dies bei der UN vorbringen. Dann dürfen die alliierten Siegermächte bereits wieder einige Tonnen Bomben täglich auf Deutschland werfen, bis kein Stein mehr auf dem anderen steht. So einfach ist das, wenn man das richtige Gesetz und die Luftwaffe im Rücken hat! Hemmungen gibt es bei den Alliierten mit Sicherheit keine, wie der seit Jahren andauernde Massenmord im Irak und die Ereignisse im früheren Jugoslawien beispielhaft belegen. 

Alle Verträge Deutschlands mit Siegerstaaten und deren Verbündeten nach 1945 wurden demnach unter Erpressungsbedingungen abgeschlossen, also nicht unter Bedingungen der Gleichberechtigung und Souveränität. Daraus folgt ganz klar, daß sämtliche seit 1945 unter dieser Zwangsmaßnahme mit Deutschland abgeschlossenen Verträge rechtsungültig sind, wobei ich insbesondere an den Deutschlandvertrag und den Zwei-plus-Vier-Vertrag denke. Kein deutscher Bürger braucht sich demnach an die unter dem Druck von Erpressungsmitteln geschlossenen Verträge gebunden zu fühlen. Wann wird sich wohl das so genannte Internationale Kriegsverbrechertribunal in Holland mit diesem Fall befassen?

Kommentar:
Selbst diese wenigen Zeilen zeigen mit aller Deutlichkeit, daß das deutsche Volk seit 1945 im Zustand der Sklaverei lebt. Es wurde lediglich die harte Sklaverei der Nationalsozialisten durch die sanfte Sklaverei der Alliierten abgelöst. Die Nichtigkeit der oben genannten Verträge geht auch eindeutig aus der Genfer Konvention von 1949 hervor, Art. 11:


"Sondervereinbarungen zwischen Mächten, deren eine infolge der Besetzung ihres Gebietes oder eines wichtigen Teiles ihres Gebietes in ihrer Verhandlungsfreiheit beschränkt ist, sind verboten und nichtig."

Die Sonderrechte der alliierten Besatzungsmächte in Deutschland wurden bis heute nicht beseitigt. Offensichtlich ist die Genfer Konvention den Staaten der UN unbekannt, denn ich habe noch nie vernommen, daß auch nur ein einziger innerhalb der letzten 50 Jahre gegen die vielen verbotenen Sondervereinbarungen der deutschen Agentenregierungen Einspruch erhoben hätte. Über die eigenartige Tatsache, daß seit 1945 nicht eine einzige deutsche Regierung sich ernsthaft um eine Abschaffung dieser entwürdigenden Zustände bemüht hat, sollte jeder Wähler mal ein paar Tage meditieren. Anschließen sollte er sich über die Begriffe Demokratie und Souveränität unterrichten, und sich die Frage stellen, ob seit 1989/1990 überhaupt noch eine rechtmäßige deutsche Regierung existiert.  http://www.klaus-krusche.de