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Feindstaat
oder Freundstaat?
Vorne finden sich nur ein paar Sätze zu den
Feindstaatenklauseln der UN. Da diese gegenwärtig noch immer bestehen, möchte
ich etwas mehr Licht auf diese Politik der Siegerstaaten werfen. Es heißt dazu
im Handbuch der Vereinten Nationen auf Seite 114/115 unter anderem:
*Damit war eine Friedensordnung
geschaffen, die noch deutlicher als in der Völkerbundsatzung die
Staatengemeinschaft für unabsehbare Zeit in die Klasse der Sieger und die der
Besiegten unterteilte und die Besiegten nicht nur bis auf weiteres von der neuen
Gemeinschaft ausschloß, sondern als habituelle Angreifer abqualifizierte und in
den Art. 53 und 107 zu weitgehend rechtlosen Objekten von Kriegsfolge- und Präventivmaßnahmen
herabstufte, ohne den Siegern hierbei irgendwelche zeitlichen Beschränkungen
aufzuerlegen.
Hinsichtlich des Umfangs dieser Maßnahmen
werden den Siegern mit Ausnahme der Verpflichtung zur Beachtung der
Menschenrechte, die als individuelle Rechtspositionen außerhalb des herkömmlichen
völkerrechtlichen Systems staatlicher Berechtigungssubjekte stehen keine Beschränkungen
auferlegt. Unter Kriegsfolgemaßnahmen
im Sinne von Art. 107 könnten Friedensverträge ebenso subsumiert werden wie
einseitige Akte autoritativen Charakters, z. B. teilweise Annexion oder militärische
Besetzung des Territoriums des Feindstaates, Einschränkung seiner Souveränität
oder Erzwingung der Verpflichtungen eines Friedensvertrages mit Waffengewalt. Ähnlich
unbeschränkt sind die Befugnisse der Staaten, die in einem regionalen Bündnis
gegen die Erneuerung der Angriffspolitik eines Feindstaates zusammengeschlossen
sind.
Die
betreffenden Mächte haben das Recht, den Begriff
Angriffspolitik selbst auszulegen, und werden hierbei auch nicht an die
Angriffsdefinition der Vereinten Nationen von 1974 (Res. 3314 (XXIX) vom
14.12.1974) gebunden. Damit könnte nach Art. 53 bereits eine politische
Tendenz, die weder völkerrechtliche Positionen gefährdet, noch auf die vom Völkerrecht
anerkannten Rechte dritter Staaten einwirkt etwa die Berufung auf das
Selbstbestimmungsrecht oder das Recht auf Heimat, sämtliche Zwangsmaßnahmen
des Völkerrechts in Gang setzen.
Diese
paar Sätze nur zur Erinnerung daran, daß bis heute keine Friedensverträge mit
jenen Ländern abgeschlossen wurden, mit denen Deutschland am Ende des Zweiten
Weltkrieges im Kriegszustand war. Es waren übrigens fünfzig von den sechzig
damals auf der Erde existierenden Nationen. Der permanente Bestand der
Feindstaatenklauseln macht klar, daß selbstverständlich alle deutschen
Bundeskanzler und Bundespräsidenten seit 1945 zuerst einen Eid vor den
alliierten Geheimdiensten CIA und Mossad ablegen müssen, bevor sie ihre
Meineide auf die deutsche Verfassung ablegen. Andreas von Bülow hat die
Einzelheiten zu diesem Skandal in seinem Buch Im Namen des Staates ziemlich ausführlich
offen gelegt.
Die
genannten Zwangsmaßnahmen dürfen natürlich bereits dann in Gang gesetzt
werden, wenn zum Beispiel hundert ausländische Asylanten aus Siegerländern
sich in Deutschland bedroht fühlen und dies bei der UN vorbringen. Dann dürfen
die alliierten Siegermächte bereits wieder einige Tonnen Bomben täglich auf
Deutschland werfen, bis kein Stein mehr auf dem anderen steht. So einfach ist
das, wenn man das richtige Gesetz und die Luftwaffe im Rücken hat! Hemmungen
gibt es bei den Alliierten mit Sicherheit keine, wie der seit Jahren andauernde
Massenmord im Irak und die Ereignisse im früheren Jugoslawien beispielhaft
belegen.
Alle
Verträge Deutschlands mit Siegerstaaten und deren Verbündeten nach 1945 wurden
demnach unter Erpressungsbedingungen abgeschlossen, also nicht unter Bedingungen
der Gleichberechtigung und Souveränität. Daraus folgt ganz klar, daß sämtliche
seit 1945 unter dieser Zwangsmaßnahme mit Deutschland abgeschlossenen Verträge
rechtsungültig sind, wobei ich insbesondere an den Deutschlandvertrag und den
Zwei-plus-Vier-Vertrag denke. Kein deutscher Bürger braucht sich demnach an die
unter dem Druck von Erpressungsmitteln geschlossenen Verträge gebunden zu fühlen.
Wann wird sich wohl das so genannte Internationale Kriegsverbrechertribunal in
Holland mit diesem Fall befassen?
Kommentar:
Selbst diese wenigen Zeilen zeigen mit aller Deutlichkeit, daß das deutsche
Volk seit 1945 im Zustand der Sklaverei lebt. Es wurde lediglich die harte
Sklaverei der Nationalsozialisten durch die sanfte Sklaverei der Alliierten
abgelöst. Die Nichtigkeit der oben genannten Verträge geht auch eindeutig aus
der Genfer Konvention von 1949 hervor, Art. 11:
"Sondervereinbarungen
zwischen Mächten, deren eine infolge der Besetzung ihres Gebietes oder eines
wichtigen Teiles ihres Gebietes in ihrer Verhandlungsfreiheit beschränkt ist,
sind verboten und nichtig."
Die Sonderrechte der alliierten Besatzungsmächte in Deutschland
wurden bis heute nicht beseitigt. Offensichtlich ist die Genfer Konvention den
Staaten der UN unbekannt, denn ich habe noch nie vernommen, daß auch nur ein
einziger innerhalb der letzten 50 Jahre gegen die vielen verbotenen
Sondervereinbarungen der deutschen Agentenregierungen Einspruch erhoben hätte.
Über die eigenartige Tatsache, daß seit 1945 nicht eine einzige deutsche
Regierung sich ernsthaft um eine Abschaffung dieser entwürdigenden Zustände
bemüht hat, sollte jeder Wähler mal ein paar Tage meditieren. Anschließen
sollte er sich über die Begriffe Demokratie und Souveränität unterrichten,
und sich die Frage stellen, ob seit 1989/1990 überhaupt noch eine rechtmäßige
deutsche Regierung existiert. http://www.klaus-krusche.de |