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  Grundgesetz

Sicherlich haben Sie schon von dem Grundgesetz, unser angeblichen Verfassung, wie einige Politiker uns sonstige Personen behaupten, gehört. Auch hier gibt es Ungereimtheiten, über die man nicht gerne spricht.

1. Das Grundgestz ist keine Verfassung, so hat es schon Carlo Schmidt (Abgeordneter des Parlamentarischen Rates) in einer Rede gesagt, hier ist nun ein Ausschnitt dieser:

“... Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und Inhalte seiner poltischen Existenz.
... Nur wo der Wille der Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, ..., wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes gebohren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.
... Nur das gesamte deutsche Volk kann “volkssouverän” handeln und nich ein Partikel davon.
... Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen.
... Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigebenen Hoheitsrechte des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschießen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. ...”














Hieraus geht schon hervor, daß die Begründer des Grundgesetzes keine Verfassung schaffen wollten. Wäre das Grundgesetz wirklich eine Verfassung, wieso heißt es dann “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” und nicht “Verfassung der Bundesrepublik Deutschland”? Dazu wurde das Grundgesetzt bis zum heutigen Tag 138 geändert bei 146 Artikeln, so viele Änderungen gibt es in keiner wirklichen Verfassung auf der Welt. In Artikel 146 des GG steht auch, daß das GG seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, daran lässt sich dann auch der provisorische Charakter des GG wieder erkennen (Die BRD war auch nur als Provisorium gedacht) und daß das GG nie in freier Entscheidung beschlossen worden war. Des weiteren heißt es in der alten Präambel “... hat sich das Deutsche Volk in den Ländern ..., um dem staatlichen Leben für die Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben , ... dieses Grundgesetz ... beschlossen”. Leider scheren sich Politiker einen Dreck darum, Artikel 146 zu verwirklichen.

2. Da wären wir schon beim zweiten Problem. Was ist denn eigentlich mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919? Da sie von den Alliierten nie aufgehoben worden war, müsste sie eigendlich noch Gütigkeit besitzen, da eine Verfassung nichts anderes ist als ein Gesetz ist und wenn ein Gesetz nicht aufgehoben wird, gilt es weiter. Das Bundesfassungsgericht hat auch im Urteil 2Bvf1/73 folgendes festgestellt:

 

Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:
“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu organisiert.
... Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern,  ...”








Da das Deutsche Reich immer noch existent ist und Rechtsfähigkeit besitzt, gilt auch die Verfassung noch. Das Grundgestez gilt hingegen nur im Geltungsbereich der BRD. Dazu wurden in Artikel 140 GG fünf Artikel aus der Weimarer Verfassung übernommen mit dem Vermerk, daß Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung von 1919  Bestandteil dieses Grundgesetzes sind. Also kann Artikel 140 GG nur dadurch bestehen, daß die Weimarer Verfassung noch Gültigkeit besitzt.

3. Nun beschäftigen wir uns mal mit dem Geltungsbereich, in dem das Grundgesetz gilt und die BRD nur Hoheitsgewalt ausüben darf, wie das Bundesverfassungsgericht es festgestellt hat (s. 2.). Nun schauen wie mal ins GG unter Art.23. Dort finden wir jetzt keinen Geltungsbereich mehr, sondern irgendetwas über die EU. Der Fußnote ist zu entnehmen, daß der Artikel durch den Einigungsvertrag vom 31.08.1990 aufgehoben wurde. Also bedeutet das, da kein Geltungsbereich mehr festgelegt ist, daß die BRD ohne rechtliche Grundlage weiterexistiert und Hoheitsgewalt anwendet, was sie eigentlich mehr nicht dürfte. In der Präambel des GG sind aber wiederum  alle Länder aufgelistet, ob das nun der Geltungsbereich ist oder nicht, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ich habe beim Bundesverfassungsgericht diesbezüglich nachgefragt. Man antwortete mir, daß Bundesverfassungsgericht keine Rechtsauskünfte gibt. Auf meinem darauffolgenden Schreiben fragte ich nach, wer mir denn Rechtsauskunft geben könne, als Antwort bekam ich einen Brief unter welchen Voraussetzungen  ich das Bundesverfassungsgericht anrufen kann, aber keine Antwort auf meine Frage. In Artikel 144 (2) wird nochmals auf den alten Artikel 23 hingewiesen, daraus ist zu schließen, daß Artikel 144 (2) davon ausgeht, daß die BRD aus den in Artikel 23 aufgeführten Ländern besteht.
Was mir jetzt erst später aufgefallen ist, steht auch in diesem vielseitigen Urteil 2Bvf1/73, indem festgestellt wird, daß die BRD aus den in Art. 23 GG genannten Ländern besteht (s. 2.), da ja jetzt keine Länder mehr in Art. 23 aufgelistet sind, hat die BRD keine Länder mehr, aus denen sie bestehen kann. Selbst wenn der Geltungsbereich jetzt nicht mehr Art. 23 ist, sondern die Präambel, besteht die BRD aus den Ländern des Art. 23, die dort jedoch nicht mehr aufgelistet sind. Noch mal zu Information: ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist unantastbar und hat solange Rechtsgültigkeit und Gesetzeskraft bis etwas anderes vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird.
Ob sich die BRD durch die Streichung des Art. 23 selbst aufgelöst hat, kann man drüber streiten, auf alle Fälle wollen deutsche Behörden keine Auskünfte darüber geben, so könnte man annehmen, das dies so ist. Und wenn dieses so ist, handelt seit des Inkrafttreten des Einigungsvertrag am 29.09.1990 die Bundesregierung und alle andren Ämter/Behörden auf Bundesebene ohne Legitimation, somit sind auch alle Gesetze und Verordnungen seit diesem Zeitpunkt nichtig.

4. In der neuen Präambel heißt es: “..., hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetzt gegeben.”  So ganz richtig ist diese Aussage nicht, denn der Parlamentarische Rat wurde von den Alliierten eingesetzt, hatte von den Alliierten einige Auflagen für den Inhalt des GG bekommen und musste erst von den Alliierten genehmigt werden. Wie oben schon erwähnt, hat sich das Deutsche Volk in den westalliierten Länder nur eine neue staatliche Ordnung für eine Übergangszeit gegeben und keine Verfassung. Die Freiheit und Einheit Deutschlands ist bis heute nicht vollendet, wie es fälschlicher Weise in der Präambel behauptet wird, da daß ursprüngliche GG von der Einheit Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937 ausgegangen war, wie es die Alliierten festgelegt hatten. Dies ist auch den Wahlplakaten aus dieser Zeit zu entnehmen. Artikel 116 geht auch von den Grenzen vom 31.12.1937 aus.

 
 
 

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Staatsangehörigkeit

Haben Sie schon mal in ihrem Ausweis oder Reisepass geschaut? Dort steht unter Staatsangehörigkeit “Deutsch”. Kennen Sie ein Land namens “Deutsch”? Es ist klar, daß nicht die Nationalität gemeint ist, die hat nämlich in einem Ausweisdokument nichts zu suchen,  auch wenn in anderen Sprachen (z. B. Englisch) Nationalität und Staatsangehörigkeit ein und das Selbe Wort ist. Trotzdem steht dann z. B. im Pass “United Staates Of America”. In den anderen deutschsprachigen Staaten steht auch unter Staatsangehörigkeit das Land. daß in der BRD nicht das Land drin steht, ist aus folgenden Gründen klar.

Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:

“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu organisiert. ...”

“... Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, ..., anerkennt. ...”










Ist doch klar, wenn sich ein Teil eines Staates neu organisiert, daß dieser keine eigende Staatsangehörigkeit haben kann, dazu hat das BVerfG festgestellt, daß das deutsche Volk dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich angehört und die BRD dies anerkennen muss, deswegen wurde die Staatsanghörigkeit der DDR von BRD nicht anerkannt. Im Staatsangehörigkeitsgesetz, welches aus der Weimarer Republik übernommen wurde, stand bis zum 01.01.2000 folgendes.

Auszug aus dem StAG vor der Änderung vom 01.01.2000:

Artikel 1 (Begriffsbestimmung Deutscher):
“Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsanghörikeit besitzt.”






Seit dem 01.01.2000 steht statt “Reichsangehörigkeit” “deutsche Staatsangehörigkeit”.
Daraus ist eindeutig zu erkennen, daß wohl unsere Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” ist, welches noch immer existiert. So stand es bis vor kurzem sogar noch für jedermann erkennbar im Gesetz, durch die Änderung des Gesetzestextes hat sich an der Staatsangehörigkeit nichts geändert, es sei denn, man hätte es in Bundesangehörigkeit geändert. Es ist ja verständlich, daß BRD nicht Deutsches Reich in ihre Dokumente schreiben möchte, aber würde sie einfach nur “Deutschland” reinschreiben, könnte ihr keiner etwas vorwerfen.

 
  Folglich:    Staatsbürger des fortbestehenden Deutschen Reiches ist jeder Deutsche gemäß geltendem Völkerrecht also ohnehin. Das illegale Besatzungskonstrukt "BRD" ist überhaupt nicht befugt Staatsangehörigkeiten zu vergeben. Es gibt keine Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" - die völkerrechtswidrige "BRD" verfügt deshalb auch nicht über ein eigenes Staatsvolk.

Die "BRD" ist als staats-, verfassungs- und völkerrechtswidriges Besatzerkonstrukt wie gesagt nicht befugt, für das von ihr widerrechtlich besetzte Gebiet des fortbestehenden Deutschen Reiches Staatsbürgerschaften zu vergeben, welche dann ja solche der "Bundesrepublik Deutschland" sein müßten. Deshalb kann sie in ihren "Personalausweisen" und "Reisepässen" auch keine solche angeben und greift dort deshalb bei der Angabe "Staatsangehörigkeit" auf das Eigenschaftswort "deutsch" zurück. "Deutsch" ist aber eben keine Staatsangehörigkeit, sondern ein Eigenschaftswort und wirft die Frage auf: Angehöriger WELCHEN Deutschen Staates? - und dieser ist völkerrechtlich klipp und klar das fortbestehende Deutsche Reich!

Gäbe es eine völkerrechtlich legitimierte Bundesrepublik Deutschland, würde bei Staatsangehörigkeit selbstverständlich stehen: Bundesrepublik Deutschland - nicht ein Eigenschaftswort "deutsch"! Staatsangehörigkeit "deutsch" könnte ebensogut die österreichische sein, da auch Österreich ein deutscher Staat ist (Teilstaat des Deutschen Reiches). Dies bedeutet für das Besatzerkonstrukt "BRD": KEINE STAATSANGEHÖRIGKEIT - KEIN STAATSVOLK - KEIN STAAT!

 
 

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Souveränität

Mit Sicherheit hat die BRD eine gewisse Souveränität in ihren inneren und äußeren Angelegenheiten. Aber zu mindesten in der Inneren keine volle. Das zeigt sich ganz einfach darin, daß sich immer noch amerikanische Stützpunkte (ca. 70.000 Soldaten) auf deutschen Hoheitsgebiet befinden, auf denen sogar Todesurteile ausgesprochen werden.
Stationierte amerikanische Soldaten unterliegen selbst in ihrer Freizeit nicht der deutschen Rechtssprechung. Im Mai dieses Jahres (2002) hat eine kleine Gruppe angetrunkener amerikanischer Soldaten nachts einen schwarzen Mitbürger durch die Straßen gehetzt und geschlagen. Die hessische Polizei nahm daraufhin die Soldaten fest und übergab sie der amerikanischen Militärpolizei, obwohl die Straftat der Soldaten in ihrer Freizeit erfolgt ist. Hitradio FFH berichtete über diesen Vorfall, nur hat weder eine Hörer noch ein Sendereinangestellter gemerkt, daß der ganze Vorfall eher an einen besatzungsähnlichen Zustand erinnert.
Komisch ist auch, daß die USA für den Irak-Krieg keine Vereinbarung mit der BRD bezüglich Überflugsrechte und Nutzung der Militärbasen für den Angriffskrieg treffen musste. Auch wenn sich die deutsche Regierung vehement gegen den Krieg gewehrt hat, waren die Überflugsrechte und die Nutzung der Militärbasen ein Tabu für sie.

Nach dem “Beitritt” der DDR zur BRD wollte Prinz Ernst August von Hannover Land, das seiner Familie gehörte, aber nach dem Krieg enteignet wurde, im heutigen Sachsen-Anhalt zurück bekommen, es wurde ihm aber mitgeteilt, daß dieses Stück Land von der sowjetischen Besatzungsmacht eigenhändig enteignet wurde und dadurch nicht zurückgeführt werden kann. Im 2 + 4 Vertrag heißt es: Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.” Aber im darauf beschlossenen Berlinübereinkommen wurde folgendes festgestellt.

Auzug aus dem Berlinübereinkommen vom 25. September 1990:

Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

















Das heißt also im Klartext, daß alle Rechte, Verpflichtungen, Urteile und Entscheidungen der Alliierten weiterhin in Kraft bleiben und zur deutschen Rechtsprechung gehören ohne Rücksicht auf Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften, wie es zum Beispiel der 2 + 4 Vertrag ist, der damit eigentlich wirkungslos ist. Also ist das der Grund, warum Prinz Ernst August seine enteigneten Länderein in Sachsen-Anhalt nicht zurückbekommt und es kein Mitspracherecht der BRD bei Überflugrechten gibt. Würde die BRD wirklich souverän sein, dann könnte es auf diese Vorschriften verzichten. Im 2 + 4 Vertrag wurde auch festgelegt, daß das Heer der BRD auf maximal 370.000 Mann zu reduzieren ist und daß die BRD keine Bio-, Chemie und Atomwaffen besitzen darf.

 

 
 

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Friedensvertrag

Bis zum heutigen Tage gibt es kein Dokument, wodurch der Kriegszustand zwischen dem Deutschem Reich und den anderen beteiligten Staaten beendet wurde. Diesen wird es in absehbarer Zukunft auch nicht geben, da die BRD keinen abschließen kann, weil sie nach Bundesverfassungsgericht nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, welches immer noch existiert und Rechtsfähigkeit besitzt. In einem Friedensvertrag werden auch die Höhe und Empfänger der Reparationszahlungen festgelegt. Die Wiedergutmachungszahlungen, die bereits bezahlt wurden und werden, erfolg(t)en auf rein freiwilliger Basis der BRD ohne irgendwelche Verträge und Abkommen

 
     
 

Schlußbemerkung

 
 

Das Deutsche Reich ist niemals untergegangen, es besteht staats-, verfassungs- und völkerrechtlich fort, ist zur Zeit aufgrund mangelnder staatlicher Organisation lediglich handlungsunfähig. (Übrigens vom sogenannten Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen so festgestellt und dessen ständige Rechtssprechung.) Diese Handlungsfähigkeit wieder herzustellen, ist unser Auftrag gemäß der GELTENDEN Verfassung vom 11. August 1919. Das staats-, verfassungs- und völkerrechtswidrige Besatzerkonstrukt "BRD" ist abzuwickeln! Jeder Deutsche  ist Staatsbürger des fortbestehenden Deutschen Reiches. (Das können Sie im Besatzungsstatut Grundgesetz der "BRD" im Artikel 116 genauso nachlesen wie im Bundesgesetzblatt Teil II von 1997, wo klar die fortwährende Gültigkeit des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1935 bestätigt ist.) Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches kann - und ist gar per Verfassungsauftrag dazu aufgerufen - die Interessen des FORTBESTEHENDEN Deutschen Reiches in sachwalterischer Weise wahrnehmen. Das "BRD"-Regime ist ein staats-, verfassungs- und völkerrechtswidriges, illegales Besatzerkonstrukt OHNE Verfassung, lediglich mit einem provisorischem Besatzungsstatut "Grundgesetz", das nach dessen eigenem Artikel 146 ausdrücklich KEINE Verfassung ist. Einzige geltende Verfassung auf deutschem Boden ist die des fortbestehenden Deutschen Reiches!

 
 

Sollte man einmal darüber Nachdenken! Wäre auch eine interessante Variante.

 
 

www.bund-der-steuerzahler.de  Heute am 20.10.1004 ausweislich der Bundesschuldenuhr zahlt die BRD pro Sekunde 2.534,00 Teuro (nur) Zinsen an die Banken. Lassen Sie sich bitte diese Zahl auf der Zunge zergehen: Die BRD, also wir, das Volk, zahlen pro Tag fast 219 Millionen Teuro (in DM 438 Millionen) nur an Zinsen.   Am 15. Mai 2003 lag die Zinszahlung pro Sekunde bei 1.333,00 Teuro

Die Bundesschuldenuhr wird in den nächsten Tagen ihre Zinszahlungsrate zunächst pro Sekunde rapide auf 2.660,00 Teuro beschleunigen. Somit seit dem 15.Mai 2003, also in nur 17 Monaten, eine Verdoppelung der Zinszahlungen

 
 

Nichts hat den Verfall der BRD aufgehalten und niemand wird die Auflösung verhindern (wollen). Auch deswegen, weil dies mit der Gründung der BRD und der DDR von Anfang an vermutlich geplant war. Ein uns allen bekannter Staat wurde für die zweite Auflösung, seit der Gründung der BRD und der DDR, bewußt in Wartestellung vorgehalten: Das Deutsche Reich. Gemäß mehrfacher Urteile des Bundesverfassungsgerichts ist ….. „das Deutsche Reich mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht nicht untergegangen.  …. Das Deutsche Reich besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit und ….. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“….

 
 

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R.S.