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Grundgesetz
Sicherlich
haben Sie schon von dem Grundgesetz, unser angeblichen Verfassung, wie einige
Politiker uns sonstige Personen behaupten, gehört. Auch hier gibt es
Ungereimtheiten, über die man nicht gerne spricht.
1. Das Grundgestz ist keine Verfassung, so
hat es schon Carlo Schmidt (Abgeordneter des Parlamentarischen Rates) in einer
Rede gesagt, hier ist nun ein Ausschnitt dieser:
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“... Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung
eines freien Volkes über die Formen und Inhalte seiner poltischen
Existenz.
... Nur wo der Wille der Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille
nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, ..., wird ein
Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes gebohren. Wo das nicht der Fall
ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden
übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven
dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu
lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen
Gepräges.
... Nur das gesamte deutsche Volk kann “volkssouverän” handeln und
nich ein Partikel davon.
... Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik
des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität
des Genehmigungspflichtigen.
... Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur
Organisation der heute freigebenen Hoheitsrechte des deutschen Volkes in einem
Teile Deutschlands zu beraten und zu beschießen. Wir haben nicht die
Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat
zu errichten. ...”
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Hieraus geht schon hervor, daß die Begründer des Grundgesetzes keine
Verfassung schaffen wollten. Wäre das Grundgesetz wirklich eine Verfassung,
wieso heißt es dann “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland”
und nicht “Verfassung der Bundesrepublik Deutschland”? Dazu wurde das
Grundgesetzt bis zum heutigen Tag 138 geändert bei 146 Artikeln, so viele
Änderungen gibt es in keiner wirklichen Verfassung auf der Welt. In Artikel 146
des GG steht auch, daß das GG seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem
eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist, daran lässt sich dann auch der
provisorische Charakter des GG wieder erkennen (Die BRD war auch nur als
Provisorium gedacht) und daß das GG nie in freier Entscheidung beschlossen
worden war. Des weiteren heißt es in der alten Präambel “... hat sich das
Deutsche Volk in den Ländern ..., um dem staatlichen Leben für die
Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben , ... dieses Grundgesetz ...
beschlossen”. Leider scheren sich Politiker einen Dreck darum, Artikel 146 zu
verwirklichen.
2. Da wären wir schon beim zweiten
Problem. Was ist denn eigentlich mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919? Da
sie von den Alliierten nie aufgehoben worden war, müsste sie eigendlich noch
Gütigkeit besitzen, da eine Verfassung nichts anderes ist als ein Gesetz ist
und wenn ein Gesetz nicht aufgehoben wird, gilt es weiter. Das
Bundesfassungsgericht hat auch im Urteil 2Bvf1/73 folgendes festgestellt:
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Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:
“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu
organisiert.
... Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf
den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319
f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze
Deutschland. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG
genannten Ländern, ...”
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Da das Deutsche Reich immer noch existent ist und Rechtsfähigkeit besitzt, gilt
auch die Verfassung noch. Das Grundgestez gilt hingegen nur im Geltungsbereich
der BRD. Dazu wurden in Artikel 140 GG fünf Artikel aus der Weimarer Verfassung
übernommen mit dem Vermerk, daß Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der
deutschen Verfassung von 1919 Bestandteil dieses Grundgesetzes sind. Also
kann Artikel 140 GG nur dadurch bestehen, daß die Weimarer Verfassung noch
Gültigkeit besitzt.
3. Nun beschäftigen wir uns mal mit dem
Geltungsbereich, in dem das Grundgesetz gilt und die BRD nur Hoheitsgewalt
ausüben darf, wie das Bundesverfassungsgericht es festgestellt hat (s. 2.). Nun
schauen wie mal ins GG unter Art.23. Dort finden wir jetzt keinen
Geltungsbereich mehr, sondern irgendetwas über die EU. Der Fußnote ist zu
entnehmen, daß der Artikel durch den Einigungsvertrag vom 31.08.1990 aufgehoben
wurde. Also bedeutet das, da kein Geltungsbereich mehr festgelegt ist, daß die
BRD ohne rechtliche Grundlage weiterexistiert und Hoheitsgewalt anwendet, was
sie eigentlich mehr nicht dürfte. In der Präambel des GG sind aber
wiederum alle Länder aufgelistet, ob das nun der Geltungsbereich ist oder
nicht, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ich habe beim Bundesverfassungsgericht
diesbezüglich nachgefragt. Man antwortete mir, daß Bundesverfassungsgericht
keine Rechtsauskünfte gibt. Auf meinem darauffolgenden Schreiben fragte ich
nach, wer mir denn Rechtsauskunft geben könne, als Antwort bekam ich einen
Brief unter welchen Voraussetzungen ich das Bundesverfassungsgericht
anrufen kann, aber keine Antwort auf meine Frage. In Artikel 144 (2) wird
nochmals auf den alten Artikel 23 hingewiesen, daraus ist zu schließen, daß
Artikel 144 (2) davon ausgeht, daß die BRD aus den in Artikel 23 aufgeführten
Ländern besteht.
Was mir jetzt erst später aufgefallen ist, steht auch in diesem vielseitigen
Urteil 2Bvf1/73, indem festgestellt wird, daß die BRD aus den in Art. 23 GG
genannten Ländern besteht (s. 2.), da ja jetzt keine Länder mehr in Art. 23
aufgelistet sind, hat die BRD keine Länder mehr, aus denen sie bestehen kann.
Selbst wenn der Geltungsbereich jetzt nicht mehr Art. 23 ist, sondern die
Präambel, besteht die BRD aus den Ländern des Art. 23, die dort jedoch nicht
mehr aufgelistet sind. Noch mal zu Information: ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes ist unantastbar und hat solange Rechtsgültigkeit und
Gesetzeskraft bis etwas anderes vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird.
Ob sich die BRD durch die Streichung des Art. 23 selbst aufgelöst hat, kann man
drüber streiten, auf alle Fälle wollen deutsche Behörden keine Auskünfte
darüber geben, so könnte man annehmen, das dies so ist. Und wenn dieses so
ist, handelt seit des Inkrafttreten des Einigungsvertrag am 29.09.1990 die
Bundesregierung und alle andren Ämter/Behörden auf Bundesebene ohne
Legitimation, somit sind auch alle Gesetze und Verordnungen seit diesem
Zeitpunkt nichtig.
4. In der neuen Präambel heißt es: “...,
hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
Grundgesetzt gegeben.” So ganz richtig ist diese Aussage nicht, denn
der Parlamentarische Rat wurde von den Alliierten eingesetzt, hatte von den
Alliierten einige Auflagen für den Inhalt des GG bekommen und musste erst von
den Alliierten genehmigt werden. Wie oben schon erwähnt, hat sich das Deutsche
Volk in den westalliierten Länder nur eine neue staatliche Ordnung für eine
Übergangszeit gegeben und keine Verfassung. Die Freiheit und Einheit
Deutschlands ist bis heute nicht vollendet, wie es fälschlicher Weise in der
Präambel behauptet wird, da daß ursprüngliche GG von der Einheit Deutschlands
in den Grenzen vom 31.12.1937 ausgegangen war, wie es die Alliierten festgelegt
hatten. Dies ist auch den Wahlplakaten
aus dieser Zeit zu entnehmen. Artikel 116 geht auch von den Grenzen vom
31.12.1937 aus.
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Staatsangehörigkeit
Haben Sie schon mal in ihrem Ausweis oder
Reisepass geschaut? Dort steht unter Staatsangehörigkeit “Deutsch”. Kennen
Sie ein Land namens “Deutsch”? Es ist klar, daß nicht die Nationalität
gemeint ist, die hat nämlich in einem Ausweisdokument nichts zu suchen,
auch wenn in anderen Sprachen (z. B. Englisch) Nationalität und
Staatsangehörigkeit ein und das Selbe Wort ist. Trotzdem steht dann z. B. im
Pass “United Staates Of America”. In den anderen deutschsprachigen Staaten
steht auch unter Staatsangehörigkeit das Land. daß in der BRD nicht das Land
drin steht, ist aus folgenden Gründen klar.
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Auszug aus Urteil 2Bvf1/73:
“... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein
westdeutscher Staat gegründet, sondern nur ein Teil Deutschlands neu
organisiert. ...”
“... Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet
anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches
Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches
Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, ...,
anerkennt. ...”
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Ist doch klar, wenn sich ein Teil eines Staates neu organisiert, daß dieser
keine eigende Staatsangehörigkeit haben kann, dazu hat das BVerfG festgestellt,
daß das deutsche Volk dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich angehört und
die BRD dies anerkennen muss, deswegen wurde die Staatsanghörigkeit der DDR von
BRD nicht anerkannt. Im Staatsangehörigkeitsgesetz, welches aus der Weimarer
Republik übernommen wurde, stand bis zum 01.01.2000 folgendes.
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Auszug aus dem StAG vor der Änderung vom
01.01.2000:
Artikel 1 (Begriffsbestimmung Deutscher):
“Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsanghörikeit besitzt.”
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Seit dem 01.01.2000 steht statt “Reichsangehörigkeit” “deutsche
Staatsangehörigkeit”.
Daraus ist eindeutig zu erkennen, daß wohl unsere Staatsangehörigkeit “Deutsches
Reich” ist, welches noch immer existiert. So stand es bis vor kurzem sogar
noch für jedermann erkennbar im Gesetz, durch die Änderung des Gesetzestextes
hat sich an der Staatsangehörigkeit nichts geändert, es sei denn, man hätte
es in Bundesangehörigkeit geändert. Es ist ja verständlich, daß BRD nicht
Deutsches Reich in ihre Dokumente schreiben möchte, aber würde sie einfach nur
“Deutschland” reinschreiben, könnte ihr keiner etwas vorwerfen. |
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Folglich:
Staatsbürger des fortbestehenden Deutschen Reiches ist jeder
Deutsche gemäß geltendem Völkerrecht also ohnehin. Das illegale
Besatzungskonstrukt "BRD" ist überhaupt nicht befugt
Staatsangehörigkeiten zu vergeben. Es gibt keine Staatsangehörigkeit
"Bundesrepublik Deutschland" - die völkerrechtswidrige
"BRD" verfügt deshalb auch nicht über ein eigenes Staatsvolk.
Die
"BRD" ist als staats-, verfassungs- und völkerrechtswidriges
Besatzerkonstrukt wie gesagt nicht befugt, für das von ihr widerrechtlich
besetzte Gebiet des fortbestehenden Deutschen Reiches Staatsbürgerschaften zu
vergeben, welche dann ja solche der "Bundesrepublik Deutschland" sein
müßten. Deshalb kann sie in ihren "Personalausweisen" und
"Reisepässen" auch keine solche angeben und greift dort deshalb bei
der Angabe "Staatsangehörigkeit" auf das Eigenschaftswort
"deutsch" zurück. "Deutsch" ist aber eben keine
Staatsangehörigkeit, sondern ein Eigenschaftswort und wirft die Frage auf:
Angehöriger WELCHEN Deutschen Staates? - und dieser ist völkerrechtlich klipp
und klar das fortbestehende Deutsche Reich!
Gäbe
es eine völkerrechtlich legitimierte Bundesrepublik Deutschland, würde bei
Staatsangehörigkeit selbstverständlich stehen: Bundesrepublik Deutschland -
nicht ein Eigenschaftswort "deutsch"! Staatsangehörigkeit
"deutsch" könnte ebensogut die österreichische sein, da auch
Österreich ein deutscher Staat ist (Teilstaat des Deutschen Reiches). Dies
bedeutet für das Besatzerkonstrukt "BRD": KEINE
STAATSANGEHÖRIGKEIT - KEIN STAATSVOLK - KEIN STAAT! |
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Souveränität
Mit Sicherheit hat die BRD eine gewisse
Souveränität in ihren inneren und äußeren Angelegenheiten. Aber zu mindesten
in der Inneren keine volle. Das zeigt sich ganz einfach darin, daß sich immer
noch amerikanische Stützpunkte (ca. 70.000 Soldaten) auf deutschen
Hoheitsgebiet befinden, auf denen sogar Todesurteile ausgesprochen werden.
Stationierte amerikanische Soldaten unterliegen selbst in ihrer Freizeit nicht
der deutschen Rechtssprechung. Im Mai dieses Jahres (2002) hat eine kleine
Gruppe angetrunkener amerikanischer Soldaten nachts einen schwarzen Mitbürger
durch die Straßen gehetzt und geschlagen. Die hessische Polizei nahm daraufhin
die Soldaten fest und übergab sie der amerikanischen Militärpolizei, obwohl
die Straftat der Soldaten in ihrer Freizeit erfolgt ist. Hitradio FFH berichtete
über diesen Vorfall, nur hat weder eine Hörer noch ein Sendereinangestellter
gemerkt, daß der ganze Vorfall eher an einen besatzungsähnlichen Zustand
erinnert.
Komisch ist auch, daß die USA für den Irak-Krieg keine Vereinbarung mit der
BRD bezüglich Überflugsrechte und Nutzung der Militärbasen für den
Angriffskrieg treffen musste. Auch wenn sich die deutsche Regierung vehement
gegen den Krieg gewehrt hat, waren die Überflugsrechte und die Nutzung der
Militärbasen ein Tabu für sie.
Nach dem “Beitritt” der DDR zur BRD wollte
Prinz Ernst August von Hannover Land, das seiner Familie gehörte, aber nach dem
Krieg enteignet wurde, im heutigen Sachsen-Anhalt zurück bekommen, es wurde ihm
aber mitgeteilt, daß dieses Stück Land von der sowjetischen Besatzungsmacht
eigenhändig enteignet wurde und dadurch nicht zurückgeführt werden kann. Im 2
+ 4 Vertrag heißt es: “Die Französische Republik, die Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und
Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte
und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.” Aber
im darauf beschlossenen Berlinübereinkommen wurde folgendes festgestellt.
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Auzug aus dem Berlinübereinkommen vom 25.
September 1990:
Artikel 2
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche
oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf
Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden
sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in
Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen
Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte
und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen
gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach
deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Artikel 4
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten
Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen
Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier
Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von
den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher
Gerichte und Behörden behandelt.
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Das heißt also im Klartext, daß alle Rechte, Verpflichtungen, Urteile und
Entscheidungen der Alliierten weiterhin in Kraft bleiben und zur deutschen
Rechtsprechung gehören ohne Rücksicht auf Übereinstimmung mit anderen
Rechtsvorschriften, wie es zum Beispiel der 2 + 4 Vertrag ist, der damit
eigentlich wirkungslos ist. Also ist das der Grund, warum Prinz Ernst August
seine enteigneten Länderein in Sachsen-Anhalt nicht zurückbekommt und es kein
Mitspracherecht der BRD bei Überflugrechten gibt. Würde die BRD wirklich
souverän sein, dann könnte es auf diese Vorschriften verzichten. Im 2 + 4
Vertrag wurde auch festgelegt, daß das Heer der BRD auf maximal 370.000 Mann zu
reduzieren ist und daß die BRD keine Bio-, Chemie und Atomwaffen besitzen darf.
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Friedensvertrag
Bis zum heutigen Tage gibt es kein
Dokument, wodurch der Kriegszustand zwischen dem Deutschem Reich und den anderen
beteiligten Staaten beendet wurde. Diesen wird es in absehbarer Zukunft auch
nicht geben, da die BRD keinen abschließen kann, weil sie nach
Bundesverfassungsgericht nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist,
welches immer noch existiert und Rechtsfähigkeit besitzt. In einem
Friedensvertrag werden auch die Höhe und Empfänger der Reparationszahlungen
festgelegt. Die Wiedergutmachungszahlungen, die bereits bezahlt wurden und
werden, erfolg(t)en auf rein freiwilliger Basis der BRD ohne irgendwelche
Verträge und Abkommen |
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Schlußbemerkung |
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Das Deutsche Reich ist niemals untergegangen, es besteht
staats-, verfassungs- und völkerrechtlich fort, ist zur Zeit aufgrund
mangelnder staatlicher Organisation lediglich handlungsunfähig. (Übrigens vom
sogenannten Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen so festgestellt und
dessen ständige Rechtssprechung.) Diese Handlungsfähigkeit wieder
herzustellen, ist unser Auftrag gemäß der GELTENDEN Verfassung vom 11. August
1919. Das staats-, verfassungs- und völkerrechtswidrige Besatzerkonstrukt
"BRD" ist abzuwickeln! Jeder Deutsche ist
Staatsbürger des fortbestehenden Deutschen Reiches. (Das können Sie im
Besatzungsstatut Grundgesetz der "BRD" im Artikel 116 genauso
nachlesen wie im Bundesgesetzblatt Teil II von 1997, wo klar die fortwährende
Gültigkeit des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1935 bestätigt
ist.) Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches kann - und ist gar per
Verfassungsauftrag dazu aufgerufen - die Interessen des FORTBESTEHENDEN
Deutschen Reiches in sachwalterischer Weise wahrnehmen. Das "BRD"-Regime ist ein staats-,
verfassungs- und völkerrechtswidriges, illegales Besatzerkonstrukt OHNE
Verfassung, lediglich mit einem provisorischem Besatzungsstatut
"Grundgesetz", das nach dessen eigenem Artikel 146 ausdrücklich KEINE
Verfassung ist. Einzige geltende Verfassung auf deutschem Boden ist die des
fortbestehenden Deutschen Reiches!
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Sollte man einmal darüber
Nachdenken! Wäre auch eine interessante Variante. |
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www.bund-der-steuerzahler.de Heute am 20.10.1004 ausweislich der Bundesschuldenuhr zahlt
die BRD pro Sekunde 2.534,00 Teuro (nur) Zinsen an die Banken. Lassen Sie sich
bitte diese Zahl auf der Zunge zergehen: Die BRD, also wir, das Volk, zahlen pro Tag fast 219 Millionen Teuro (in DM
438 Millionen) nur an Zinsen. Am 15. Mai 2003 lag die Zinszahlung pro Sekunde
bei 1.333,00 Teuro
Die Bundesschuldenuhr wird in den nächsten Tagen
ihre Zinszahlungsrate zunächst pro Sekunde rapide auf 2.660,00 Teuro
beschleunigen. Somit seit dem 15.Mai 2003, also in nur 17 Monaten, eine
Verdoppelung der Zinszahlungen |
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Nichts hat den Verfall der BRD aufgehalten und niemand wird die
Auflösung verhindern (wollen). Auch deswegen, weil dies mit der Gründung der
BRD und der DDR von Anfang an vermutlich geplant war. Ein uns allen bekannter
Staat wurde für die zweite Auflösung, seit der Gründung der BRD und der DDR,
bewußt in Wartestellung vorgehalten: Das Deutsche Reich. Gemäß mehrfacher
Urteile des Bundesverfassungsgerichts ist ….. „das Deutsche Reich mit der
Kapitulation der Deutschen Wehrmacht nicht untergegangen. …. Das Deutsche Reich besitzt nach wie
vor Rechtsfähigkeit und ….. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen
Reiches.“….
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R.S. |
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