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Besteht das Deutsche Reich bis heute fort?

Schon
die Möglichkeit, daß die Weimarer Republik immer noch existiert, dürfte für
viele nicht leicht zu begreifen sein. In unserer Schulzeit und aus der
täglichen Politik haben wir schließlich gelernt, daß das Deutsche Reich 1945
untergegangen ist und die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche
Demokratische Republik als Nachfolge-Staaten gegründet wurden. Doch rein
völkerrechtlich betrachtet, scheint die Wahrheit anders auszusehen und das
möchte ich nachfolgend erläutern.
Das
deutsche Reich begründet sich auf seine Verfassung von 11.08.1919 [1], die von
seinen Bürgern in einer Volksabstimmung beschlossen wurde. Im Januar 1933 wurde
Hitlers lt. dieser Verfassung zum Reichskanzler gewählt. Am 24.03.1933 wurde
vom Parlament das sog. Ermächtigungsgesetz [2] verabschiedet, mit dem Hitler
fortan regierte. Dieses Gesetz hob die Weimarer Verfassung an sich nicht auf,
sondern regelte nur, daß Gesetze alleinig auch durch die Reichsregierung
verabschiedet werden konnten. Übrigens endete diese Verordnung spätestens mit
dem Ende der damaligen Regierung im Mai 1945.
Damit
endete das Ermächtigungsgesetz im Mai 1945, als die Regierungsgewalt über
Deutschland (mit der weiterhin gültigen Reichsverfassung) auf den alliierten
Kontrollrat überging. Dieser erklärte damals, daß Deutschland nicht
annektiert worden ist, also das deutsche Staatsgebiet nicht dem Gebiet der
Siegermächte hinzugefügt wurde. Eine Annektierung Deutschland ist meiner
Ansicht nach, durch Artikel 45 der Haager Landkriegsordnung [3] auch nicht
erlaubt.
Völkerrechtlich
ist die Verfassung des Deutschen Reiches durch die Siegermächte nicht
aufgehoben oder andersartig aufgelöst worden, weshalb die Kapitulation der
Reichsarmee am 08.05.1945 also nichts am Fortbestehen des Deutsche Reich an sich
geändert hat. Da zu dem damaligen Zeitpunkt zwischen dem Deutschen Reich und
den Alliierten kein Friedensvertrag geschlossen wurde, kam es damals
völkerrechtlich auch nur zu einem Waffenstillstand und nicht zu einer
Beendigung des 2. Weltkrieges.
Die
1949 gegründeten Staaten „Deutsche Demokratische Republik“ und „Bundesrepublik
Deutschland“ sind als provisorische Verwaltungen auf dem Gebiet des Deutschen
Reiches entstanden. Deutlich wird dies besonders beim Grundgesetz der
Bundesrepublik, welches rein rechtlich keine Verfassung ist, weil eine solche
nur über eine Volksabstimmung legitimiert werden kann. Stattdessen wurde ein
vorläufiges Grundgesetz erstellt, erkennbar an seiner Präambel in welcher es
u.a. hieß: (...) Es hat auch für jene Deutsche
gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte deutsche Volk bleibt
aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands
zu vollenden". (Quelle: Publikation des Niedersächsischen
Kultusministeriums, Hannover von 1980)
Hierzu noch
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973, (2Bvf1/73, BVerfGE 36,
1): „Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch
1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung
fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch
später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art.
23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich
existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336,
363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat
mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst
nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom
gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt
"verankert" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für
"Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1,
351 [362 f., 367]).“
Hieraus
ergibt sich, daß die Bundesrepublik Deutschland von 1949 kein Rechtsnachfolger
des Deutschen Reiches sein kann. An dieser Ordnung änderte sich auch 1990
nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die
Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab.
Man
könnte nun behaupten, daß der damals mit den Alliierten geschlossene „zwei-plus-vier-Vertrag"
[4] das Deutsche Reich aufgelöst hat und Deutschland wieder einen gesicherten
völkerrechtlichen Status gegeben hat. Doch dieser Vertrag ist auf deutscher
Seite nicht mit Repräsentanten des Deutschen Reiches, sondern nur mit den
Repräsentanten der beiden „vorübergehenden Staatsordnungen“ geführt
wurden. Denn wenn die Bundesrepublik kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches
ist, war der damalige bundesdeutsche Außenminister Hans Dietrich Genscher auch
nicht ermächtigt, den vom Deutschen Reich ausgerufenen Krieg in einem
Friedensvertrag zu beenden. Genauso stand es um den Ministerpräsidenten Lothar
de Maiziere der damaligen Deutschen Demokratischen Republik. Hieraus lässt sich
sogar schließen, daß der 2. Weltkrieg faktisch immer noch nicht beendet ist
und die Deutschen immer noch ein besetztes Volk sind (in den Grenzen von
31.12.1937).
Da
es auch 1990 keine Volksabstimmung im nun wiedervereinten Deutschland gab, leben
wir völkerrechtlich immer noch in einer Übergangsordnung. Dies sagt auch
weiterhin der mit der Vereinigung geänderte Artikel 146 des Grundgesetzes [5]
aus: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an
dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Aus
diesen Schlussfolgerungen wird für mich deutlich, daß das Deutsche Reich auch
damals, 1990 nicht beendet oder aufgehoben worden ist und deshalb über diese
Zeit hinaus bis heute rein völkerrechtlich weiterhin existent ist.
Ist
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1990 ungültig geworden?
Machen
wir aber weiter mit einem aus meiner Sicht noch brisanteren Thema. Es gibt
Stimmen, die behaupten, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist seit
dem 18.07.1990 ungültig. Im Wesentlichen wird sich hier bezogen auf die
Streichung des territorialen Geltungsbereiches des
Grundgesetzes im früheren Artikel 23. Dieser lautete bis zu seiner Änderung im
Juli 1990 wie folgt (Quelle: Publikation des Niedersächsischen
Kultusministeriums, Hannover von 1980):
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der
Länder Baden, Bayern, Bremen, Gross-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden,
Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren
Beitritt in Kraft zu setzen."
Dieser
Beitritt fand zwar dann mit Wirkung zum 03.10.1990 statt, doch zu diesem
Zeitpunkt war jener Passus bereits herausgenommen worden und nimmt jetzt bezug
auf ein Deutschland im vereinten Europa. Seitdem ist also kein Geltungsbereich
für das Grundgesetz definiert. Es gibt
sogar noch den Artikel 144 Absatz 2, der sich immer noch auf alten Passus des
Artikels 23 beruft: [5] „(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in
einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser
Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das
Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50
Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“
Man
könnte jetzt vielleicht argumentieren, daß der Wirkungsbereich des
Grundgesetzes aus der Präambel hervor geht, doch das ist nach meiner Ansicht
nicht der Fall. Hier der neue Wortlaut der Präambel seit 1990 [5]:
„Im
Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen
beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der
Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden
Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die
Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit
und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das
gesamte Deutsche Volk.
Es
bezieht sich aus meiner Sicht wörtlich gesehen nicht darauf, das es IN den im
2. Absatz genannten Ländern gilt, sondern, daß die Deutschen in diesen
Ländern in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands
verwirklicht haben. Damit steht dort nur, daß es für das gesamte Deutsche „Volk“
gilt, definiert aber kein örtlichen Geltungsbereich.
Die
Definition wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, findet sich im Artikel
116 Absatz 1:„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich
anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit
oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches
nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. “ - und
bezieht sich damit auf das Deutsche Reich und nicht auf die Bundesrepublik
Deutschland.
Jetzt
werden sich viele fragen, warum die Definition des Geltungsbereiches im
Grundgesetz so wichtig ist? Das ergibt sich aus dem Umstand, daß die
Bundesrepublik nicht durch eine Verfassung regiert wird, wie es in allen anderen
Ländern der Fall ist, sondern eben durch eine vorläufiges Gesetzesordnung. In
der alten Präambel bis 1990 hieß es dazu (Quelle siehe oben):
„...hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden,
Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württhemberg-Baden und
Württhemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit
eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für
Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk
bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit
Deutschlands zu vollenden.“
Im
alten Artikel 146 (der 1990 geändert wurde) hieß es: „Dieses Grundgesetz
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Damit
wird deutlich, das die Gründer dieses Gesetzes 1949 nicht beabsichtigten eine
Verfassung aufzustellen. Zudem wäre hier die Frage zu berechtigt, warum der
Artikel 23 damals überhaupt in das Grundgesetz aufgenommen wurde, wenn es
damals auch ohne territorialen Geltungsbereich rechtlich gültig gewesen wäre?
Dann hätte man das ja nicht machen müssen?
An
dem Status einer vorübergehenden Staatsordnung änderte auch die Vereinigung
der beiden Deutschen Staaten 1990 nichts. Diese wurde nämlich nicht nach dem
Artikel 146 durchgeführt und es wurde keine neue Verfassung erarbeitet, die
dann vom gesamtdeutschen Volk in freier Wahl beschlossen werden konnte. Die
Wiedervereinigung war rechtlich gesehen ein Beitritt der zu dieser Zeit auf dem
Gebiet der damaligen Deutschen Demokratischen Republik entstandenen Länder
Mecklenburg Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und
Sachsen, zu dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Artikel 23 des
Grundgesetzes. Leider war zu dem offiziellen
Zeitpunkt des Beitritts am 03.10.1990 der Artikel 23 allerdings schon wie oben
beschrieben geändert worden, woraus man auch schließen kann, das der Beitritt
rein rechtlich gar nicht stattgefunden hat.
Der
Artikel 146 besteht auch weiterhin und lautet in der aktuellen Fassung von 1990
nun wie folgt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Somit
warten die Deutschen immer noch auf die entgültige Klärung ihrer weiterhin
provisorischen Staatsordnung.
Aber
zurück zum Grundgesetz an sich. Die Haager Landkriegsordnung vom 18.09.1907 [3]
definiert dieses als ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in
einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit. Im Artikel 43
(Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung) heißt es dazu: „Nachdem die
gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen
ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach
Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben
wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes
Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Eine
Verfassung wird dagegen von dem ganzen Volk eines Staates in freier Wahl
beschlossen und ist für unbestimmte Zeit gültig. Da es 1949 keine
Volksabstimmung gab, sondern nur eine Abstimmung der Volksvertreter, konnte das
bundesdeutsche Grundgesetz folglich niemals den Rechtsstatus einer Verfassung
erlangen.
Das
änderte sich auch nicht mit dem Einigungsvertrag 1990, denn damals entstand
kein neuer Staat. Offiziell wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes nur auf
das Gebiet der damaligen Deutschen Demokratischen Republik erweitert, wobei wie
beschrieben, scheinbar gravierende Fehler gemacht wurden. Offiziell heißt es
zwar, daß dem deutschen Volk damals die volle Souveränität wiedergegeben
wurde, doch auch hier gibt es Stimmen, die das Gegenteil behaupten, nämlich das
die Allierten sich immer noch Besatzungsrechte vorbehalten. Im Berlinabkommen
vom 25.09.1990 [6] heißt es dazu (BGBl. 1990 Teil II Seite 1274) im Artikel 4:
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von
einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten
Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen
worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und
rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile
und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“
Fazit:
Ich
habe versucht, mit Hilfe der Gesetzestexte, die überall im Internet eingesehen
werden können, die Frage nach dem Weiterbestehen des Deutschen Reiches und der
Gültigkeit des Deutschen Grundgesetzes seit Juli 1990 zu klären. Es ist mir
wichtig, das jeder, der dies liest, sich bitte seine eigene Gedanken dazu macht
und bei Interesse weiter recherchiert.
Sollte
dem so sein, sind übrigens alle Gesetze und Verträge ungültig, die seit
18.07.1990 vom Bundestag beschlossen worden sind. Somit auch die Einführung des
Euro, die Einführung der neuen Postleitzahlen, die neue Rechtschreibregelung,
etc., etc. Deshalb bin ich mir auch bewusst, wie wichtig es ist, mit dieser
Problematik möglichst sensibel umzugehen. Ich möchte auch noch einmal betonen,
daß es mir nicht darum geht, mit der derzeitigen Regierung und ihren Gesetzen
abzurechnen oder bewusst die staatliche Ordnung in unserem Lande niederzureißen
um der Anarchie freien Lauf zu lassen, mir geht es einzig um die Wahrheit. Um
die Frage, was mit Deutschland seit 1949 wirklich geschehen ist? |
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