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Hat man einen Gesetzestext, der in der normalen einfachen Aussage
so nicht gern gesehen wird oder sogar zu einer zwar richtigen aber so nicht
erwünschten Feststellung führt, benötigt es immer eine extra fachliche Bewertung
um den gewünschten Sinn zu erhalten, selbst bei absolut einfachen und simplen
Gesetzestexten bedarf es fast immer eines Erklärungsversuches, damit es ein
„unwissender“ auch wie gewünscht, politisch korrekt versteht! |
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Dies könnte, wie in diesem
Beispiel, so aussehen! |
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"Man
hat einen schwarzen Stein auf dem Tisch" |
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(diese
Aussage möchte man aber so nicht haben, warum auch immer) |
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Wäre eine Möglichkeit, es ihnen
wie folgt zu erklären: |
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Da dieser
besagte Stein zwar flüchtig und nur oberflächlich betrachtet
schwärzlich, aussehe man aber auf Grund seiner
grobstofflichen Struktur der geologischen Beschaffenheit und auf Grund
einer nicht näher erläuterten wissenschaftlichen Betrachtung im Scheine der
untergehenden Sonne auf der molekularen Ebene auf der Seite des Lichtes
zugewandten Fläche zu dieser fortgeschrittenen Tageszeit mit erhöhten Ozonwerten
es durchaus den Anschein hat, der Stein besitzt einen starken nicht zu
übersehenden besonders nicht zu vernachlässigenden eben nicht schwärzlichen,
sondern gelbfarbigen
Einschlag, was natürlich bei einer Aussage über die farbliche Bestimmung
unbedingt zu beachten wäre und man daher eine Aussage zur wirklichen Farbe
des Steines so nicht mehr zweifelsfrei treffen könne, sondern erst nach
reiflicher Überlegung und unter Beachtung der eigenen Unvollkommenheit,
Unwissenheit und fehlender fachlicher Kompetenz auf wissenschaftlichem Gebiet
und aller daraus entstehenden Abweichungen in der Bewertungsmöglichkeit, er zwar
unter absolut Laienhafter Betrachtungsweise mit größter Zugestandener Toleranz
als schwärzlich bezeichnet werden kann, er aber unter Berücksichtigung der erwähnten
Einschränkungen in Fachkreisen unbedingt und zweifelsfrei als
gelb eingestuft werden muß. |
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Klingt schwachsinnig, ist auch schwachsinnig |
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Wenn man sich dann das Datum der veröffentlichten
Streichung des Artikels 23, den 31.08.1990 ansieht und bedenkt das dieses
Ereignis des Einigungsvertrages am 03.10.1990 stattfand kann man selbst unter
großzügigster Betrachtungsweise nur feststellen, Artikel 23 gab es zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr. Basta! Nur jetzt sollte man einmal die Begründungen und
Rechtfertigungen lesen um dessen Wirksamkeit zu dem Zeitpunkt noch aufrecht
erhalten zu können, dann sind wir genau da, wie bei dem obigen Beispiel! |
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Von der Leugnung einer
Streichung, zb. Warum sollte ein befreundeter Staat etwas streichen, Hallo, es
sind unsere Besatzer, die dürfen das! Bis zur Auslegung des Streichungsdatums
über gestrichen in der Hektik des Einigungsvertrages, Streichung spielt keine
Rolle und ist rechtlich unerheblich, usw! Anfangs und auch Jetzt dachte ich an
einen bestimmten Hintergrund, warum es so geschah, langsam drängt sich aber der
Verdacht auf, es ist ein bewußt organisiertes Verwirrspiel oder ganz einfach und
simpel, Großmannssucht und Dummheit!!! Der ebenfalls für dumm gehaltene Bürger
wird es schon schlucken, man scheint mit dieser Ansicht gar nicht so falsch
gelegen zu haben, wie viele andere Klaglos angenommenen perversen Auswüchse an
Aussagen, Verordnungen und Gesetzen in diesem, unserem Lande eindeutig beweisen.
Es wird dabei solange an den Texten und Aussagen dazu „geschliffen“ und
„gefeilt“, bis der Normalbürger genervt aufgibt und die gewünschte Aussage zum
Textverständnis verinnerlicht und damit politisch korrekt übernimmt! |
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31.08.1990: Artikel 23 wurde aufgehoben! |
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Was für
ein Problem!!! Es ist schon bewundernswert, was in diesem kurzen Text für
ein Erklärungspotential steckt, oder was man alles beachten und für
Überlegungen anstellen muß um es auch wie gewünscht zu verstehen! Es ist ja auch
sehr schwer verständlich! Zumindest zeigt es eines sehr deutlich auf, die
Herrschaften haben damit ein Erklärungsproblem! |
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gestrichen, aufgehoben,
entfernt, wegradiert, überpinselt oder auch nur unsichtbar?
Egal,
wech is wech! |
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