zurück                                                                                                                                                      
 
     
     
 

 So wird der gleiche Sachverhalt von einer anderen Netzseite gesehen und beurteilt

 
 

von der verstorbenen Martina Pflock

 
 

Die BRD als Verwaltungsinstrument der West-Alliierten ist 1990 mit Streichung des Artikels 23 (Geltungsbereich) aus dem Grundgesetz erloschen. Siehe dazu „2+4-Vertrag“, „Einigungsvertrag“, „Ländereinführungsgesetz“. 1.) Art. 23 GG wurde durch den Einigungsvertrag am 31.08.1990 gelöscht und somit (hier beweisbar) wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes und damit die Existenzgrundlage der BRD aufgehoben! (siehe Bundesgesetzblatt Nr.35/1990 Ausgabe vom 28.09.1990) 2.) Das Ländereinführungsgesetz der DDR trat erst am 14.10.1990 in Kraft und es gab somit weder am 31.08.1990 noch am 03.10.1990 die 5 neuen Länder der DDR, die A ) im Einigungsvertrag ( 31.08.1990) vertragsbedingt vorausgesetzt wurden und B ) somit konnte der Einigungsvertrag nicht am 03.10.1990 in Kraft treten, da die 5 neuen Länder der DDR auch an diesem Tag noch nicht existierten!

 
 

Die Regierung der BRD ist somit seit diesem Zeitpunkt illegal an der Macht.
Dem Deutschen Volk wird seitdem eine frei gewählte Verfassung, wie in Art. 146 GG festgelegt, verwehrt. Es gilt die Weimarer Verfassung von 1919.
Dem Deutschen Volk wird ebenso ein Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern des 2.Weltkrieges, der offiziell nicht beendet ist, verwehrt. Es besteht seit 1945 lediglich ein Waffenstillstand,  Ein Friedensvertrag ist nur mit dem damals Krieg führenden Staat möglich, also mit dem „Deutschen Reich“.

 
 

Auch wird Art.3 des „2+4-Vertrages“ durch die Anwendung der ABC-Waffen „Chemtrails“ seit mehreren Jahren gebrochen, weshalb dieser außer Kraft gesetzt wurde. Verletzung des Prinzips: „Pacta sunt servanda“. (Verträge müssen eingehalten werden, sonst sind sie ungültig!) Spätestens seit 1990 erfolgte die Umbildung der BRD zu einer geschlossenen, terroristisch-kriminellen Staatsorganisation, in der ein Großteil der im Bundestag versammelten Abgeordneten unter Missachtung der Menschenwürde gegen die Menschenrechte verstoßen (UN-Charta). Die BRD-Regierung ist schuldig des organisierten Verbrechens, insbesondere des Aufbaus krimineller, staatlicher Bankenstrukturen und der Auflösung aller Bankenaufsichtspflichten. Die Gewaltenteilung ist außer Kraft gesetzt, die Justiz wurde zur Rechtsbeugung und Strafvereitelung angewiesen. Zur Verhinderung einer rechtsstaatlichen Aufdeckung und Ahndung der angewiesenen Machenschaften wurden sämtliche Rechtsinstanzen vom Amts- über Land- und Oberlandesgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof außerhalb jede rechtsstaatliche Ordnung und Gesetze gestellt.

 
 

Die Feinde der BRD sind Wissen, Wahrheit, Recht und Freiheit. Als Helfershelfer zu deren Bekämpfung und Unterdrückung gebraucht sie, die BRD, ihre Beamten und Angestellten und alle Arten von Willkür und Terror. Das Deutsche Grundgesetz, welches keine Verfassung ist, sondern lediglich ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in einem besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit (lt. Haager Landkriegsordnung), wurde von der BRD-Regierung zum Großteil außer Kraft gesetzt. So gibt es z. B. auch keine Meinungs- und Pressefreiheit mehr (GG Art.5).

 
 

GG, Artikel 116 (Deutsche Staatsangehörigkeit): „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Da die sog. BRD de jure erloschen ist, sind wir, alle Deutschen, Bürger des Staates Deutsches Reich. Lt. § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.Juli 1913 (RGBl. S 583) in der im BGBl. III. Gliederungsnummer 102-1 veröffentlichten, bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) heißt es: § 1 Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt!

 
 

Jeder Verwaltungsakt, der von den „Behörden“ der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenersatzpflichtig. Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die Amtspersonen der sog. BRD sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr, sondern Privatpersonen, die sich anmaßen ein Amt auszuüben (Amtsanmaßung). Sie begehen hier schwere, strafbare Handlungen wie Hochverrat, Betrug, Urkundenfälschung. Diese Personen sind voll schadenersatzpflichtig gegenüber den Bürgern des Deutschen Reiches.  Sog. „BRD-Finanzbeamte“ sind keine Beamten! Sie sind gegenüber deutschen Bürgern zu keinerlei Amtshandlungen mehr berechtigt. Ihre Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen und zur Zahlung von Steuern müssen von keinem Deutschen mehr befolgt werden!

 
 

Immer wieder werden Bürger eingeschüchtert durch das Erscheinen von sog. „Gerichtsvollziehern“. Auch diese sind keine Amts- sondern voll schadenersatzpflichtige Privatpersonen, die jeder Deutsche seines Grundstückes verweisen sollte.
Entsprechend dieser gültigen Rechtslage ist jeder Deutsche verpflichtet, sämtliche seit dem 18.07.1990 an die illegale, weil erloschene, BRD gezahlten Steuern und Abgaben zurückzufordern.  Dies gilt für sämtliche Steuern (auch Grund-, Hunde-, Kfz-, Mehrwert-Steuern etc), Wasser/Abwasser-Beiträge (nicht Gebühren, obwohl hier auch häufig Betrug am Verbraucher vorliegt), Fernseh- und Rundfunkgebühren (GEZ), Beiträge an Handwerks- und Handelskammern – alle Beträge, die an sog. staatliche Stellen geflossen sind.

 
 

Grundsätzlich müssen Bescheide immer unterschrieben sein!  Die Ausrede, dass vom Computer erstellte Schreiben keiner Unterschrift bedürfen, ist schlicht erlogen und dient dem Schutz der Täter vor Regreßansprüchen der Geschädigten. § 317 Zivilprozeßordnung (ZPO) besagt, dass von einem Urteil oder Beschluß erst dann Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften gefertigt werden dürfen, wenn dieses im Original unterzeichnet wurde. Der Name des Verantwortlichen muß immer leserlich sein, so dass die Herkunft nachvollziehbar ist. Da die sog. BRD-Beamten und Angestellten sich selbst an diese - ihre eigenen Gesetze - nicht mehr halten, kann man davon ausgehen, dass sich dieses BRD-System, welches nie ein Staat war, sondern ein Verwaltungsprovisorium der West-Alliierten, im Zustand von Gesetzlosigkeit und Anarchie und kurz vor seiner endgültigen Auflösung befindet.

 
 


Diese Schrift wird den Überbringer vor weiterer Zufügung finanziellen und gesundheitlichen Schadens bewahren. Sie dient zur Aufklärung über die Rechtsfolgen für die sog. BRD- Behördenmitarbeiter und zu deren eigenem Schutz vor späteren Schadenersatzforderungen an sie als Privatpersonen oder vor gewaltsamen Übergriffen massiv Geschädigter, da die „BRD- Täter“ sich momentan ihrer Vergehen oft überhaupt nicht bewusst sind und deshalb auch um sie vor Übergriffen nach dem alsbald erfolgenden Zusammenbruch der BRD zu schützen. BRD- Behördenmitarbeiter in den unteren Lohn- und Gehaltsklassen werden bewusst „dumm“ gehalten von ihren Vorgesetzten, denen die genannten Fakten zumeist natürlich bekannt sind. Sie werden auf kriminelle Weise missbraucht und zu Straftätern gemacht.