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Artikel 23
des GG, vorher gestrichen Ja oder Nein oder Jein |
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Siehe
Aufhebung des Artikels 23
Hier |
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Warum ist dieses einfache,
"Artikel23 wurde aufgehoben" so
schwer zu verstehen?
Hier |
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Wenn
der Artikel 23 den Geltungsbereich des Grundgesetzes vorgab und er vor dem
Beitritt der DDR gestrichen wurde, wie kann es dann einen Beitritt der nicht
mehr vorhandenen DDR zu einer BRD mit einem nicht mehr vorhandenen
Geltungsbereich des GG führen? Am
18.07.1990 wurde die DDR aufgelöst und nach Streichung des Artikels 23 am
selben Tage, hörte auch die BRD, da ohne Geltungsbereich, auf zu
existieren.
Nach
dem 18.07.1990 hatte keines der erloschenen Gebilde, das Recht irgendeine
völkerrechtliche Handlung vorzunehmen oder irgendwelche Gesetze mit Rechtskraft
zu erlassen. Außerdem
gab es zum Zeitpunkt der angeblichen Vereinigung überhaupt noch keine neu
geschaffenen Länder der Ex DDR, die laut Vertrag hätten beitreten können. Es
ermöglicht zumindest den Alliierten, falls es denen einfällt, den ganzen
Verein, da de jure nicht
mehr vorhanden und daher illegal an der Macht, von heute auf morgen in die „Wüste“
zu schicken oder zurzeit zumindest, da ja immer in Sorge um ihre Pfründe
wohlgefällig zu halten. Man darf zwar nach außen erkennbar bellen, aber nur,
solange das gemacht wird, was der Chef will. Wir haben uns zwar am Irakkrieg
nicht offiziell beteiligt, jedoch konnte der Amerikaner die deutsche Drehscheibe
für alles benutzen, was er für richtig und notwendig hielt, warum wohl? Soweit
zu unserer Souveränität! |
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Unabhängig von dem
gestrichenen Artikel 23 |
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„Mit
der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die Abschließende
Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die Bundesrepublik
Deutschland endgültig das, was das Deutsche Reich zuvor gewesen war: der
deutsche Nationalstaat.“ |
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Der
Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Einigungsvertrag sind nicht rechtskräftig,
weil die unterzeichnenden Staaten Bundesrepublik und DDR zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses nicht souverän gewesen sind, sondern
unter der Oberhoheit der alliierten Streitkräfte standen. Deshalb ist
die vereinigte Bundesrepublik nicht rechtmäßig und damit
nicht
identisch mit dem früher als „Deutsches Reich“ bezeichneten Völkerrechtssubjekt. |
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Hinzu
kommt daher, der Sonderstatus von Berlin, Sie können es drehen und wenden wie sie
wollen, die Alliierten haben weiterhin ihre rechte an Berlin. Wie
können Gesetze aus einer Stadt unter Besatzungsrecht Gültigkeit für das ganze
Land erhalten? Steht die Hauptstadt eines Landes unter Besatzungsrecht, trifft
es auch automatisch auf das ganze Land zu. |
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Bevor
die bereits erloschene, da ohne Geltungsbereich, "BRD" nicht
endgültig bankrott ist, kann man an ein zwar
vorhandenes, aber auch handlungsfähiges
Deutsches Reich nicht denken. Jeder persönliche Verzicht sei er auch noch so
hart, im Rahmen dieses Niederganges der „BRD“ soll mir recht sein, wenn er
nur dazu führt, daß auch der Letzte verdummte in diesem Lande, sein
Spaßgesellschaftsende in seine Hohlbirne eingemeißelt bekommt. Erst dann, in
der absoluten existentiellen Not, wenn ohne Gemeinschaft nichts mehr geht und
die Bevölkerung aufwacht, werden auch die letzten Handlanger der deutschen
Verdummung, sich aus dem Staube gemacht haben. Also voran.., weiter so, je
schneller um so besser. Trotzt
dieser elenden Aussichten stimmt es mich froh,
„Lieber Bettelarm,
aber wieder Frei, mit Friedensvertrag, Deutsch und Souverän“ |
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Hier
ein Auszug aus einem Urteil eines Finanzgerichtes:
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Hessisches
FG 12.12.2002, 1 K 2474/02 §§:[GG]
Art. 23 Abs. 2, Art. 116 SIS
03 26 15
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Dem Kläger ist
insoweit zwar zuzugeben, dass Art. 23 GG a.F. - wohl aus Ausfluss der
Eilbedürftigkeit und Hektik des Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach
Art. 10 Abs. 1 am Tage nach der Verkündung, mithin am 29.9.1990, in Kraft
getretenen Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben worden und folglich
bei Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 nicht mehr in Geltung gewesen ist.
Dies wird aber zu Recht als rechtlich unerheblich angesehen. |
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Wie
sagt das Gericht „rechtlich als unerheblich angesehen“.
Man
stelle sich vor, sie wollen bei einem Finanzamt eine Steuervergünstigung auf
Grund eines vorher bereits gelöschten Steuergesetzparagraphen geltend machen.
Dann viel Spaß bei der Durchsetzung am besten auch mit der Begründung,
Finanzamt sollte doch bitte die Streichung als „rechtlich unerheblich ansehen“.
Sie könnten das beliebig auf andere Gesetze und Bereiche ausdehnen, vorher
gelöscht ist vorher gelöscht dabei ist es unerheblich, ob aus Eile oder aus
Dummheit. Ein Finanzgericht ist zwar kein Gesetzgeber, wenn es aber die Lage
auch so sieht, wie soll es dann Bitteschön ein Bürger sehen oder verstehen? |
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Ganz
unrecht hat das Finanzgericht, bei der Erkennung der Lage ja nicht, vielleicht
meinte es auch, da es seit der Streichung des Artikels 23 GG keine BRD mehr
gibt, kann man alles was dieser erloschene Verein beschließt,
„rechtlich als unerheblich“
ansehen. Richtig!! |
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