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Artikel 23 des GG, vorher gestrichen Ja oder Nein oder Jein

 
 

 

Siehe Aufhebung des Artikels 23   Hier

Warum ist dieses einfache, "Artikel23 wurde aufgehoben" so schwer zu verstehen?  Hier

 
 

Wenn der Artikel 23 den Geltungsbereich des Grundgesetzes vorgab und er vor dem Beitritt der DDR gestrichen wurde, wie kann es dann einen Beitritt der nicht mehr vorhandenen DDR zu einer BRD mit einem nicht mehr vorhandenen Geltungsbereich des GG  führen? Am 18.07.1990 wurde die DDR aufgelöst und nach Streichung des Artikels 23 am selben Tage, hörte auch die BRD, da ohne Geltungsbereich, auf zu existieren.   Nach dem 18.07.1990 hatte keines der erloschenen Gebilde, das Recht irgendeine völkerrechtliche Handlung vorzunehmen oder irgendwelche Gesetze mit Rechtskraft zu erlassen. Außerdem gab es zum Zeitpunkt der angeblichen Vereinigung überhaupt noch keine neu geschaffenen Länder der Ex DDR, die laut Vertrag hätten beitreten können. Es ermöglicht zumindest den Alliierten, falls es denen einfällt, den ganzen Verein, da de jure  nicht mehr vorhanden und daher illegal an der Macht, von heute auf morgen in die „Wüste“ zu schicken oder zurzeit zumindest, da ja immer in Sorge um ihre Pfründe wohlgefällig zu halten. Man darf zwar nach außen erkennbar bellen, aber nur, solange das gemacht wird, was der Chef will. Wir haben uns zwar am Irakkrieg nicht offiziell beteiligt, jedoch konnte der Amerikaner die deutsche Drehscheibe für alles benutzen, was er für richtig und notwendig hielt, warum wohl? Soweit zu unserer Souveränität!

 
 

Unabhängig von dem gestrichenen Artikel 23

 
 

„Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die Abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was das Deutsche Reich zuvor gewesen war: der deutsche Nationalstaat.“

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Einigungsvertrag sind  nicht rechtskräftig,  weil die unterzeichnenden Staaten Bundesrepublik und DDR zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses  nicht souverän  gewesen sind, sondern unter der Oberhoheit der alliierten Streitkräfte standen. Deshalb ist die vereinigte Bundesrepublik  nicht rechtmäßig  und damit  nicht identisch  mit dem früher als „Deutsches Reich“ bezeichneten Völkerrechtssubjekt.

 
 

Hinzu kommt daher, der Sonderstatus von Berlin, Sie können es drehen und wenden wie sie wollen, die Alliierten haben weiterhin ihre rechte an Berlin. Wie können Gesetze aus einer Stadt unter Besatzungsrecht Gültigkeit für das ganze Land erhalten? Steht die Hauptstadt eines Landes unter Besatzungsrecht, trifft es auch automatisch auf das ganze Land zu.

 
 

 
 

Bevor die bereits erloschene, da ohne Geltungsbereich, "BRD" nicht endgültig bankrott ist, kann man an ein zwar vorhandenes, aber auch handlungsfähiges Deutsches Reich nicht denken. Jeder persönliche Verzicht sei er auch noch so hart, im Rahmen dieses Niederganges der „BRD“ soll mir recht sein, wenn er nur dazu führt, daß auch der Letzte verdummte in diesem Lande, sein Spaßgesellschaftsende in seine Hohlbirne eingemeißelt bekommt. Erst dann, in der absoluten existentiellen Not, wenn ohne Gemeinschaft nichts mehr geht und die Bevölkerung aufwacht, werden auch die letzten Handlanger der deutschen Verdummung, sich aus dem Staube gemacht haben. Also voran.., weiter so, je schneller um so besser. Trotzt dieser elenden Aussichten stimmt es mich froh,

„Lieber Bettelarm, aber wieder Frei, mit Friedensvertrag, Deutsch und Souverän“ 

 
     
  Hier ein Auszug aus einem Urteil eines Finanzgerichtes:    
 

Hessisches FG 12.12.2002, 1 K 2474/02 §§:[GG] Art. 23 Abs. 2, Art. 116  SIS 03 26 15  

 
 

Dem Kläger ist insoweit zwar zuzugeben, dass Art. 23 GG a.F. - wohl aus Ausfluss der Eilbedürftigkeit und Hektik des Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach Art. 10 Abs. 1 am Tage nach der Verkündung, mithin am 29.9.1990, in Kraft getretenen Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben worden und folglich bei Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 nicht mehr in Geltung gewesen ist. Dies wird aber zu Recht als rechtlich unerheblich angesehen.

 
 

Wie sagt das Gericht „rechtlich als unerheblich angesehen“. Man stelle sich vor, sie wollen bei einem Finanzamt eine Steuervergünstigung auf Grund eines vorher bereits gelöschten Steuergesetzparagraphen geltend machen. Dann viel Spaß bei der Durchsetzung am besten auch mit der Begründung, Finanzamt sollte doch bitte die Streichung als „rechtlich unerheblich ansehen“. Sie könnten das beliebig auf andere Gesetze und Bereiche ausdehnen, vorher gelöscht ist vorher gelöscht dabei ist es unerheblich, ob aus Eile oder aus Dummheit. Ein Finanzgericht ist zwar kein Gesetzgeber, wenn es aber die Lage auch so sieht, wie soll es dann Bitteschön ein Bürger sehen oder verstehen?

 
 

Ganz unrecht hat das Finanzgericht, bei der Erkennung der Lage ja nicht, vielleicht meinte es auch, da es seit der Streichung des Artikels 23 GG keine BRD mehr gibt, kann man alles was dieser erloschene Verein beschließt,   „rechtlich als unerheblich“   ansehen. Richtig!!