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Na, Na, wer böses
dabei denkt!
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Die Bundesregierung erließ am 12.08.04
die Wirtschaftssicherstellungsverordnung nachzulesen im Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2004 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 17.08.04,
Quelle: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2159.pdf
.
Auszüge daraus: "§1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für 1. Waren der gewerblichen Wirtschaft [...] Erzeugnisse
der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft.
[...] (2) Maßnahmen nach dieser Verordnung dürfen nur ergriffen werden, 1. um
die für Zwecke der Verteidigung, insbesondere die zur Deckung des
Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte erforderliche
Versorgung mit Gütern und Leistungen sicherzustellen und 2. wenn eine Gefährdung
der Versorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht [...] zu verhindern ist.
[...] §14 Inkrafttreten und Anwendbarkeit (1) Diese Verordnung tritt am Tage
nach der Verkündigung in Kraft. [...] Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den
12. August 2004 Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement"
Der "BWL-Bote" schreibt am 18.08.2004
(Quelle: http://www.bwl-bote.de/20040818.htm):
"... erließ der Gesetzgeber gestern
klammheimlich die ‚Wirtschaftssicherstellungsverordnung‘, die faktisch eine
totalitäre Kommandowirtschaft ermöglicht. [...] [Diverse
Sicherstellungsgesetze aus den 60er und 70er Jahren] waren einst für die
staatliche Lenkung der Wirtschaft im Kriegsfalle bestimmt. [...] Aber es
kommt noch besser: Auch ohne ‚Vorrangerklärung‘ kann einem Unternehmer eine
bestimmte Erfüllungszeit befohlen werden - und die Erfüllung anderer Verträge
durch den Unternehmer darf verboten werden (§6 WiSiV). Schließlich ordnet §7
WiSiV Möglichkeiten zur umfassenden Warenbewirtschaftung an. Hierzu dürfen
auch ‚Bezugsscheine‘ und ‚Zuteilungsnachweise‘ erteilt werden (§9 WiSiV)
- die Wiedereinführung der Lebensmittelkarten! [...] das
Bundesgesetzblatt ist kein Witzblatt. Wir müssen uns also überlegen, was
Rot-Grün motivieren könnte, solche kommandowirtschaftlichen Instrumente
einzuführen. [...] Die jetzt vorliegenden Gesetzeswerke ähneln
wirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzen. Das scheint aber niemanden mehr zu
interessieren da die Nation damit beschäftigt ist, Hartz IV abzutreiben.
So dient der Volkszorn den Mächtigen, noch schlimmere
Einschränkungen ins Werk zu setzen."
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Dazu kommt noch: |
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Die "Märkische Allgemeine" schrieb am Mi., d. 8.09.04 unter der Überschrift "Im Notfall: Sülze":
"[Renate] Künast [Bundesministerin für Verbraucherschutz] ruft Bürger an die Einweckgläser
BONN/POTSDAM Nur mal angenommen: Brandenburg [Anmerkung: oder ganz Deutschland, schließlich gilt der folgende Aufruf allen Bürgern] wird von einem Wirbelsturm heimgesucht. Alle Versorgungswege sind abgeschnitten, die Supermärkte leer, Restaurants geschlossen. [...] In einem neuen Internetportal ruft das Ministerium [für Verbraucherschutz] die Verbraucher dazu auf,
private Vorräte für Krisenfälle anzulegen. [...] |
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Wer seine Vorratsschränke auffüllen will, kann sich
unter www.Ernaehrungsvorsorge.de
informieren." |
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Siehe auch die gleichen Punkte aus
anderer Sicht! Hier |
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Dazu kommt noch: |
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Am 19. Februar erschien in manchen
Tageszeitungen eine kleine 11-Zeilen-Meldung, die nicht nur jeden Reservisten
der Bundeswehr elektrisieren sollte: |
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Still, unbeachtet und ohne Echo beschloß der
Bundestag, daß die Reservisten der Bundeswehr im sogenannten »Spannungsfall«
bis zum Alter von 60 Jahren einberufen werden können. Bisher war eine
Wehrpflicht der Reservisten bis zum 60. Lebensjahr nur im »Verteidigungsfall«
vorgesehen. Man
fragt sich, welches verheimlichte Wissen die sonst so streitsüchtigen
Fraktionen und Bundestagsabgeordneten dazu treibt, parteiübergreifend und ohne
lautstarke Debatte einen solchen Beschluß zu fassen. |
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Notstandsgesetze,
Notvorräte und Reservisteneinzug! |
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Nicht das eines Tages die Politik meint,
dieses Volk ist nicht mehr regierbar, und wir wachen mit aktiven
Notstandsgesetzen auf! Dann Gute Nacht Deutschland! Hoffentlich wird man die
Geister wieder los, die man rief! |
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Die Erlasse, Verordnungen und Gesetze sind
zumindest schon auf dem dafür nötigen, neuesten Stand! |
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Fangen
Sie mit diesen Informationen etwas an, und überdenken sie ihre Einstellung zur
Vorratshaltung. Suchen sie sich einen sicheren Ort für ihre Vorräte, nicht
gerade in der derzeitigen Wohnung und erzählen sie es nicht in der Gegend
herum! (2.Wohnung, Gartenlaube, Urlaubshütte usw.) Mich hat die ganze Aktion für 2 Personen rund
500 Euro
gekostet. Überlegen sie doch nur einmal, welche Situation könnte eintreten, wo
Bürger einer Großstadt, Vorräte für 14 Tage brauchten? Kernkraftwerke, kaum
denn da müßten sie aus dem Gebiet heraus, ohne Vorräte. Hochwasser, trifft
dasselbe zu wie bei Kernkraftwerken. Abgesehen von eingeschneiten Dörfern, und das Vorratshaltung auf
dem offenen Lande und in früheren Zeiten schon immer gut war.
(Medikamente, Wasser und Brennstoffe nicht vergessen) |
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Bleibt
doch nur totaler Finanzcrash, Bürgerkrieg oder ähnliche Kampfhandlungen. Der
einzige Nachteil, sollten sie das nicht ernst nehmen wäre für sie, es gibt
kein zurück und keine 2. Chance und mit ihren Geld könnten sie ihre Kissen
füllen. Ist
Ihnen noch nie aufgefallen, das alle Veränderungen in der Welt von heute auf
morgen passierten, trotzt Geheimdienste und aller Aufklärung.
Wie gut das wir besonders befähigte
Politiker haben, das uns eine Situation wie in New Orleans mit Sicherheit
erspart bleibt! Oder doch nicht? |
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Seien
sie versichert, es wird sie niemand warnen oder 3 Wochen vorher auf anstehende,
was weis ich................ hinweisen, Nichts, wenn es kommt, dann über Nacht
und jeder wird sich (leider) selbst der nächste sein.
Unbedingt lesen!!!!!
Hier
Krisenvorsorge
Hier Bedenken
Sie, es stellt sich nicht die Frage ob etwas kommt, sondern nur Wann und Was
genau! |
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