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Na, Na, wer böses dabei denkt!

 
 

 Die Bundesregierung erließ am 12.08.04 die Wirtschaftssicherstellungsverordnung nachzulesen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 17.08.04,

Quelle: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2159.pdf .

Auszüge daraus: "§1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für 1. Waren der gewerblichen Wirtschaft [...] Erzeugnisse der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft. [...] (2) Maßnahmen nach dieser Verordnung dürfen nur ergriffen werden, 1. um die für Zwecke der Verteidigung, insbesondere die zur Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte erforderliche Versorgung mit Gütern und Leistungen sicherzustellen und 2. wenn eine Gefährdung der Versorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht [...] zu verhindern ist. [...] §14 Inkrafttreten und Anwendbarkeit (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft. [...] Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 12. August 2004 Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement"

Der "BWL-Bote" schreibt am 18.08.2004 (Quelle: http://www.bwl-bote.de/20040818.htm):

"... erließ der Gesetzgeber gestern klammheimlich die ‚Wirtschaftssicherstellungsverordnung‘, die faktisch eine totalitäre Kommandowirtschaft ermöglicht. [...] [Diverse Sicherstellungsgesetze aus den 60er und 70er Jahren] waren einst für die staatliche Lenkung der Wirtschaft im Kriegsfalle bestimmt. [...] Aber es kommt noch besser: Auch ohne ‚Vorrangerklärung‘ kann einem Unternehmer eine bestimmte Erfüllungszeit befohlen werden - und die Erfüllung anderer Verträge durch den Unternehmer darf verboten werden (§6 WiSiV). Schließlich ordnet §7 WiSiV Möglichkeiten zur umfassenden Warenbewirtschaftung an. Hierzu dürfen auch ‚Bezugsscheine‘ und ‚Zuteilungsnachweise‘ erteilt werden (§9 WiSiV) - die Wiedereinführung der Lebensmittelkarten! [...] das Bundesgesetzblatt ist kein Witzblatt. Wir müssen uns also überlegen, was Rot-Grün motivieren könnte, solche kommandowirtschaftlichen Instrumente einzuführen. [...] Die jetzt vorliegenden Gesetzeswerke ähneln wirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzen. Das scheint aber niemanden mehr zu interessieren da die Nation damit beschäftigt ist, Hartz IV abzutreiben. So dient der Volkszorn den Mächtigen, noch schlimmere Einschränkungen ins Werk zu setzen."

 
 

Dazu kommt noch:

 
 

Die "Märkische Allgemeine" schrieb am Mi., d. 8.09.04 unter der Überschrift "Im Notfall: Sülze":

"[Renate] Künast [Bundesministerin für Verbraucherschutz] ruft Bürger an die Einweckgläser

BONN/POTSDAM Nur mal angenommen: Brandenburg [Anmerkung: oder ganz Deutschland, schließlich gilt der folgende Aufruf allen Bürgern] wird von einem Wirbelsturm heimgesucht. Alle Versorgungswege sind abgeschnitten, die Supermärkte leer, Restaurants geschlossen. [...] In einem neuen Internetportal ruft das Ministerium [für Verbraucherschutz] die Verbraucher dazu auf, private Vorräte für Krisenfälle anzulegen. [...] 

 
 

Wer seine Vorratsschränke auffüllen will, kann sich unter www.Ernaehrungsvorsorge.de informieren."

 
 

Siehe auch die gleichen Punkte aus anderer Sicht!    Hier

 
 

Dazu kommt noch:

 
 

Am 19. Februar erschien in manchen Tageszeitungen eine kleine 11-Zeilen-Meldung, die nicht nur jeden Reservisten der Bundeswehr elektrisieren sollte:

 
 

Still, unbeachtet und ohne Echo beschloß der Bundestag, daß die Reservisten der Bundeswehr im sogenannten »Spannungsfall« bis zum Alter von 60 Jahren einberufen werden können. Bisher war eine Wehrpflicht der Reservisten bis zum 60. Lebensjahr nur im »Verteidigungsfall« vorgesehen. Man fragt sich, welches verheimlichte Wissen die sonst so streitsüchtigen Fraktionen und Bundestagsabgeordneten dazu treibt, parteiübergreifend und ohne lautstarke Debatte einen solchen Beschluß zu fassen.

 
 

Notstandsgesetze, Notvorräte und Reservisteneinzug!

 
 

Nicht das eines Tages die Politik meint, dieses Volk ist nicht mehr regierbar, und wir wachen mit aktiven Notstandsgesetzen auf! Dann Gute Nacht Deutschland! Hoffentlich wird man die Geister wieder los, die man rief!

 
 

Die Erlasse, Verordnungen und Gesetze sind zumindest schon auf dem dafür nötigen, neuesten Stand!

 
 

Fangen Sie mit diesen Informationen etwas an, und überdenken sie ihre Einstellung zur Vorratshaltung. Suchen sie sich einen sicheren Ort für ihre Vorräte, nicht gerade in der derzeitigen Wohnung und erzählen sie es nicht in der Gegend herum! (2.Wohnung, Gartenlaube, Urlaubshütte usw.) Mich hat die ganze Aktion für 2 Personen rund 500 Euro gekostet. Überlegen sie doch nur einmal, welche Situation könnte eintreten, wo Bürger einer Großstadt, Vorräte für 14 Tage brauchten? Kernkraftwerke, kaum denn da müßten sie aus dem Gebiet heraus, ohne Vorräte. Hochwasser, trifft dasselbe zu wie bei Kernkraftwerken. Abgesehen von eingeschneiten Dörfern, und das Vorratshaltung auf dem offenen Lande und in früheren Zeiten schon immer gut war.  (Medikamente, Wasser und Brennstoffe nicht vergessen)

 
 

Bleibt doch nur totaler Finanzcrash, Bürgerkrieg oder ähnliche Kampfhandlungen. Der einzige Nachteil, sollten sie das nicht ernst nehmen wäre für sie, es gibt kein zurück und keine 2. Chance und mit ihren Geld könnten sie ihre Kissen füllen. Ist Ihnen noch nie aufgefallen, das alle Veränderungen in der Welt von heute auf morgen passierten, trotzt Geheimdienste und aller Aufklärung. Wie gut das wir besonders befähigte Politiker haben, das uns eine Situation wie in New Orleans mit Sicherheit erspart bleibt! Oder doch nicht?

 
 

Seien sie versichert, es wird sie niemand warnen oder 3 Wochen vorher auf anstehende, was weis ich................ hinweisen, Nichts, wenn es kommt, dann über Nacht und jeder wird sich (leider) selbst der nächste sein.

Unbedingt lesen!!!!!     Hier                 Krisenvorsorge   Hier

Bedenken Sie, es stellt sich nicht die Frage ob etwas kommt, sondern nur Wann und Was genau!